Was kommt bei "Beabsichtigte Erwerbstätigkeit", wenn man in einer Ausbildung ist?
Ich muss ein Formular ausfüllen und bei "beabsichtigte Erwerbstätigkeit" weis ich nicht weiter.
6 Antworten
Wenn das ein Datumsfeld ist, schreibst du den Monat nach Abschlus der Ausbildung hin (und das Jahr bitte). Wenn es ein Textfeld ist, schreibst du deine dann erreichte Berufsbezeichnung hin. Ich denke aber, es ist ein Datum gemeint.
Beabsichtigt heißt wie du deinen Beruf nach der Ausbidung ausüben willst.Z.B.Garnicht,als Angestellter oder als Selbständiger
du bist in der ausbidlung und kannst die "erwerbsfähigkeit"noch nicht als vollkrft ausüben...deswegen beabsichtigt
ja, aber ich möchte danach studieren.
Das interessiert nicht. Schreib den Lehrberuf hin und den Monat nach Abschluß als beginn.
Bis dahin fliesst noch viel wasser den Rhein hinunter...was du ev mal willst, ist hier irrelevant.
ja, aber was kommt denn dahin?
das was du lernst, den Beruf
Den Beruf den du lernst, das beabsichtigst du ja nach der Ausbildung zu machen.
ja, aber ich möchte danach studieren.
Dann solltest du mal da anrufen wo das Formular her ist, Student ist keine Erwerbstätigkeit.
Der Ausbildungsberuf
na deine berufsbeuzeichnung, wies im ausbildungsvertrag steht zb.