Ist man als Honorarkraft in der Schule Steuerpflichtig und muss man ein Gewerbe anmelden?
Hallo,
ich arbeite ca. 5 Stunden in der Woche als Honorarkraft in einer Schule und verdiene nicht mehr als 450€. Bin ich demnach von der Umsatzsteuer befreit? Und muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden? Wie sieht es mit einer Steuererklärung aus?
4 Antworten
Hallo, ich arbeite ca. 5 Stunden in der Woche als Honorarkraft in einer Schule
Die Frage ist allerdings, um was für eine Tätigkeit es sich dabei handelt. Eine Lehr- oder Dozententätigkeit wäre umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG.
und verdiene nicht mehr als 450€.
Das ist diesbezüglich nicht relevant.
Und muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden?
S.o. - wenn es sich um eine Lehrtätigkeit handelt, nein. Ansonsten vermutlich ja, aber ohne Details zur Art der Beauftragung ist das schwer zu sagen.
Wie sieht es mit einer Steuererklärung aus?
Die Einkünfte sind in voller Höhe grundsätzlich steuerpflichtig, und die Abgabe der EStE ist somit verpflichtend.
Eigentlich nicht, denn bei einem Minijob würde sich die Frage nicht stellen.
In der Regel richtig. Häufig aber nicht.
Danke!
Ich bin im Nachmittag tätig, biete also Nachmittagskurse an
Als lehrende Peron innerhalb des staatlichen Bildungssystem fällst du gemäß § 6 GewO nicht unter die Regelungen der Gewerbeordnung. Deshalb musst du kein Gewerbe anmelden.
Ob du Steuern zahlen musst, liegt an deinen Gesamteinkünften. Wovon lebst du denn sonst?
Das ist meiner Ansicht nach eine freiberufliche Tätigkeit, die nur beim Finanzamt angemeldet werden muss.
Ob das freiberuflich ist und kein Gewerbe ist, hängt ab vom Niveau des Unterrichtes. In der Praxis wird oft eine Lehrerausbildung bzw. ein abgeschlossenes Studium vorausgesetzt.
Eine andere Frage wäre, ob es sich um eine Scheinselbständigkeit handelt.
Der Betrag von 450€ würde mich stutzig machen. Ggf. handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung. Ich denke, das muss hinterfragt werden.