Anstellung Kursleiter Finteßstudio - Freiberufler oder Gewerbe anmelden

3 Antworten

Das ist nicht so einfach zu beurteilen; es kommt exakt auf die tatsächliche Tätigkeit an.

Ob Freiberufler oder Gewerbe richtet sich vorrangig nach § 18 EStG.

Gewerbe: sofern nicht Sportunterricht, sondern Einweisung in Gerätebenutzung prägend.

Freiberuflich, wenn der Studioinhaber für jeden Kursteilnehmer individuelle Programme entwirft (FG Düsseldorf, Urteil 7K6425/04 vom 8.11.2006)

Da die Konsequenz bei einem Gewerbe die Gewerbesteuerpflicht ist, dürfte das, wie ich das sehe, von untergeordneter Bedeutung sein, da es einen Freibetrag von 24.500 € gibt, den Du ja wohl bei weitem nicht erreichst.

Hier sollte jedoch sicherheitshalber der Ausschluß der Merkmale einer Scheinselbständigkeit geprüft werden.

"Anstellung auf Honorarbasis" hört sich sehr nach Scheinselbständigkeit an...

Unabhängig davon ist das mit Sicherheit keine freiberufliche Tätigkeit. Genauso wie selbständige Reitlehrer und Tanzlehrer wärst du Gewerbetreibender und musst dich beim Gewerbeamt anmelden.

In manchen Einzelfällen (z.B. Berufsbetreuer) beurteilen das Gewerberecht und das Steuerrecht die Abgrenzung zwischen Freuberufler und Gewerbetreibenden unterschiedlich. Das bedeutet aber nicht, dass der Betroffene sich etwas aussuchen kann. Es interressiert nämlich das Gewerbeamt (und ggf. das Verwaltungsgericht) nicht die Bohne, wie das Finanzamt (und das Finanzgericht) die Sache sieht. Für eine fehlende Gewerbeanmeldung und ggf. deren Durchsetzung würdest du Buß- und Zwangsgelder vom Gewerbeamt auferlegt bekommen. Es macht daher keinen Sinn, diesbezüglich ein Finazamt zu befragen.

Hallo schlunzizino,

hier gibt es mehr Infos als dir lieb ist: w w w.klicktipps.de unter Eigenes Gewerbe !

bzw. in dem Link hier: www.klicktipps.de/gewerbe.php

Viel Spaß beim Lesen und Frohes Fest wünscht dir siola ;-)