Post vom vormieter, was tun?
Hi,
ich wohne seit ein paar Monaten in einer neuen Wohnung.
seitdem landet regelmäßig Post vom Vormieter in meinem Briefkasten (Namensschild wurde getauscht).
Anfangs habe ich, wenn ich in der Nähe war, die Briefe bei der Post abgegeben mit dem Vermerk "unbekannt" verzogen.
Leider hat sich die Anzahl der eingehenden Briefe nicht verringert.
Nachdem ich nun keine Lust mehr habe jede woche deswegen einmal zur Post zu rennen, frage ich mich: muss ich das überhaupt machen? Oder kann ich die Briefe einfach (verschlossen) in die nächste Mülltonne werfen? Wie sieht das rechtlich aus?
Der Vormieter hat scheinbar weder - trotz dem neuen Meldegesetz seit 1.11.15 - sich umgemeldet noch einen Nachsendeauftrag bei der Post erstellt.
Was ratet ihr mir?
Danke und Grüße
9 Antworten
Der Postbote darf Dir Briefe, die Deinen Namen nicht enthalten, in den Postkasten stecken.
Red mal ein Wort mit dem oder mach Krach bei der Post.
Ansonsten musst du auch nicht zum Postamt um die Briefe zurückzusenden. Schreib auf den Umschlag :"Empfänger unbekannt, zurück an Absender" und steck sie in den nächsten Kasten. Die Absender werden sich dann schon darum kümmern, die neue Anschrift herauszubekommen. Vor allem, wenn es sich um unbezahlte Rechnungen handelt.
S Rhein unbekannt verzogen drauf und stell sie Obern auf den Briefkasten. Der Briefträger nimmt sie dann wieder mit
Weiter würde ich dem Postboten mitteilen das er gegen das Postgeheimnis verstößt wenn er sie dir permanent in den Kasten wirft und du bätest um Unterlassung. Wenn du sie konsequent wieder oben auf den Briefkasten stellst wird er es bald unterlassen
Ummelden bedeutet ja nicht, dass keine Post mehr kommt. Bitte den Postboten die Post des Vermieters nicht in deinen Postkasten zu geben, wenn er nett ist, funktioniert das. Wenn nicht, nimm die Mülltonne, du bist nicht verantwortlich für die Post des Vormieters.
...und warum nicht?
was gescheites habe ich nicht gefunden .... aber :
Irrtümlicher Versand (Paragraf 241a Abs. 2 BGB): Landet ein Paket etwa wegen einer Namensverwechslung bei einem falschen Empfänger, oder hatte der Versender tatsächlich an eine Bestellung geglaubt (etwa wegen eines missverstandenen Telefonates), sind "gesetzliche Ansprüche nicht ausgeschlossen", wenn der Empfänger den Irrtum zumindest hätte erkennen können. Dann ist der Empfänger zwar nicht zur Rücksendung der Ware verpflichtet; er muss sie aber aufbewahren und herausgeben. Dafür sollte dem Versender eine kurze Frist gesetzt werden, in der er die Ware abholen kann
Schild wechseln schon gutgemacht . Zu deine Post Filiale gehen und die Sache da melden . Briefe die du noch hast aus gute Wille dem Vermieter abgeben oder bei der Post
nix Mülltonne