Zählt Auto zum Erbe?

6 Antworten

Da ihre Eltern offenbar kein Testament hinterlassen haben, gehe ich davon aus, dass nach dem Tode des letztverstorbenen Elternteils Sie und Ihr Bruder je zu 1/2 Erben des elterlichen Vermögens geworden sind. Das heisst, dass der gesamte elterliche Nachlass nun ihnen und em Bruder gemeinschaftlich, mit Anteilen zu je 1/2 gehört.

Da sie das Auto der Eltern schon zu deren Lebzeiten unentgeltlich (?) übernommen haben, hängt die Frage, ob ihr Bruder den Wert des Autos dem Nachlass zuschlagen und Berechnung seines Hälfteanteils am Nachlass aus diesem erhöhten Wert verlangen kann, davon ab, ob bei Übernahme des Autos von ihren Eltern bestimmt worden ist, dass Sie dessen Wert auf ihren künftigen Erbteil anrechnen lassen müssen. Wenn das nicht der Fall war, könnte ihr Bruder nur dann Ansprüche erheben, wenn der Wegfall des Autowerts aus dem Nachlass diesen so stark vermindert hätte (dass also keine wesentlichen weiteren Werte vorhanden gewesen wären), dass der Erbteil des Bruders wertmäßig geringer wäre, als sein Pflichtteil unter Hinzurechnung des Autowerts sein würde (Pflichtteil wäre 1/4 des Nachlasswertes in Geld). ich hoffe, dass sie diese etwas komplizierte Rechenaufgabe verstehen können.

So einfach ist das nicht, wenn das Auto eine Schenkung war, und du das Fahrzeug auch auf deinen Namen hast umschreiben lassen, und umgemeldet hast , dann gehört es dir. Aber wenn du die ganze Zeit mit dem Fahrzeug fährst und hast dich nicht als Halter eintragen lassen, also deine Eltern noch im Fahrzeugbrief stehen als Fahrzeugbesitzer, dann wird das Auto wohl noch zum Nachlass deiner Eltern gezählt, und du wirst wohl oder übel den Wert des Fahrzeug teilen müssen.

Vieleicht. Grundsätzlich käme bei eine Ausgleichspflicht nach §2050 BGB in Betracht.

https://dejure.org/gesetze/BGB/2050.html

Das Auto gehört eigentlich dir wenn das deine Eltern das gesagt haben also nein

Wenn du Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer bist,  sollte man auch vermuten, dass das Auto dir gehört.

Allerdings kann ich deine Frage nicht ganz nachvollziehen.

Sind deine Eltern beide zur gleichen Zeit gestorben? Und wann war dies?

Yoda71 
Beitragsersteller
 11.03.2018, 11:14

das auto haben sie sich 2015 gekauft . mama ist 2016 und papa 2017 verstorben . ich habe es aber noch zu lebzeiten umgemeldet .

Apolon  11.03.2018, 12:16
@Yoda71

Dann sollte man davon ausgehen, dass deine Eltern es dir damals geschenkt haben, denn sie haben dir ja auch die Fahrzeugpapiere zum ummelden ausgehändigt.

Du hast schon einen eigenartigen Bruder, der sich nach Monaten meldet und von dir Geld haben möchte.   Geschwisterliebe sieht anders aus.