Zählerwechsel, MUSS man Urlaub nehmen?
Gegen Monatsende sollen die Warmwasserzähler ausgetauscht werden. Dafür sollen alle Mietparteien (10 an der Zahl) in der Zeit von 10 bis 12 Uhr "ungehindert" Zutritt zu den Wohnungen verschaffen. Ich gehöre zur Spezies der Vollzeitbeschäftigten, bekomme nicht frei und habe niemandem, dem ich meinen Schlüssel anvertrauen würde (vertrauenswürdige Personen sind entweder selbst berufstätig oder wohnen mind. 50 km entfernt). Die Servicefirma zeigt sich nicht kooperativ, drängt mich entweder frei zu nehmen (interessiert nicht, dass das nichts wird), den Schlüssel jemandem im Haus zu geben (fällt aus) oder früh um 8 Uhr da zu sein (ich fange um 7 Uhr an). Ich bin frühestens 17 Uhr zu Hause, das wiederum ist der Servicefirma zu spät.
Frage: Kann ich verpflichtet werden seitens des Vermieters Zutritt zu meiner Wohnung zu verschaffen, egal in welcher Form? Ich bin bis september die einzige in meiner Abteilung, die da ist (Mutterschaftsurlaub, Schulferien) und bekomme wegen so einem "Firlefanz" definitiv nicht frei. Genauso defintiv hinterlasse ich nicht bei diesem Mieterklientel und fragwürdigen Hausmeister meinen Schlüssel. Es kann doch nicht allen Ernstes erwartet werden, dass man mehrfach im Jahr frei nimmt, nur weil solche Termine nicht mal zentral gelegt werden können (allein zwei Ablesetermine für Heizung und Wasser gab es schon). Es gibt auch noch Leute, die nicht in Rente oder arbeitslos sind. Es ist übrigens keine Gefahr in Verzug was den Zählerwechsel betrifft.
4 Antworten
Wenn du nicht da bist, bist du nicht da. Allerdings wird dann mit dir ein Einzeltermin vereinbart und du musst die Anfahrt bezahlen. Lass dich nicht einschüchtern, wenn es nicht geht, geht es halt nicht und vielleicht kannst du es ja einrichten, dass du mal um 16:00 Uhr zu Hause bist und die Stunde nachholst?
LG
Wenn man beim Zähler ablesen nicht da sein kann und das vorher klärt, darf laut diversen Urteilen eine zweite Anfahrt nicht berechnet werden. Da es hier aber um einen Zählerwechsel geht und nicht um ein reines Ablesen, bin ich mir halt unsicher.
Kann ich verpflichtet werden seitens des Vermieters Zutritt zu meiner Wohnung zu verschaffen,
ja. Du hast eine Mitwirkungspflicht.
Es ist übrigens keine Gefahr in Verzug was den Zählerwechsel betrifft.
Und das kannst du beurteilen???? Eichzeit wird wohl vorbei sein, sonst macht kein Vermieter so einen Firlefanz.
Es kann aber auch eine Person deines Vertrauens an Stelle deiner in der Wohnung sein. Hast du keine näheren Verwandten??
Gefahr in Verzug ist etwas anderes. Wenn es brennt, darf natürlich die Feuerwehr rein, das ist logisch. Auch wenn in der Wohnung über dir ein Wasserrohrbruch das ganze Haus überschwemmt. Ein Zählerwechsel ist keine Gefahr in Verzug, dann wäre der Termin nicht drei Wochen vorher festgelegt worden.
Bzgl. Person meines Vertrauens hatte ich bereits im Eingangspost geschrieben, dass diese entweder selbst arbeiten sind oder weiter entfernt wohnen.
Nein du musst nicht da sein. Aber dann musst du die Kosten für eine nochmalige Anfahrt tragen.
und dann aber anwesend sein.
Schade wenn man keine Freunde hat ,du musst Frei machen oder jemand in die Wohnung lassen sonst wird es Teuer
Wer sagt denn, dass ich keine Freunde hätte? Nicht immer hat man seine vertrauenswürdigen (!) Leutchen direkt ums Eck wohnen. Und die, die es tun, sind eben auch arbeiten.