Bekannten einziehen lassen

8 Antworten

Für den Zuzug weiter Personen, ausgenommen Ehepartner und Verwandte 1. Grades, muß die Zustimmung des Vermieter eingeholt werden.

Ablehnen darf er dies allerdings nur aus 2 Gründen, a) die Wohnung wäre zu klein und b) der Grund der Ablehnung liegt in der Person selbst. Zum Beispiel es ist ein Stadtbekannter Randalierer.


BGB § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.

mizzylj 
Beitragsersteller
 16.10.2013, 09:35

Und wie kann man bitte begründen, dass die Whg zu klein ist, wenn sie seit Menschen Gedenken von WGs bewohnt war? Also klar, sie ist nicht riesig, aber zweckmäßig. Das find ich doch sehr amüsant. Und kriminell ist hier niemand

anitari  16.10.2013, 09:50
@mizzylj

Und kriminell ist hier niemand

Das war ja auch nur ein Beispiel.

Und wie kann man bitte begründen, dass die Whg zu klein ist,

Wenn sie z. B. nur etwa 30 m² klein wäre.

Da beide Ablehnungsgründe bei Dir offensichtlich nicht zutreffen kann der Vermieter den Zuzug also gar nicht untersagen.

Die Zustimmung muß dennoch eingeholt werden.

chvoyage  17.10.2013, 17:32
@anitari

Wo steht denn geschrieben, das der Vermieter dem zustimmen muss????? Der Vermieter kann das sehr wohl ablehnen, sonst müsste er ja nicht expliziet zustimmen. Hier entscheidet der Eigentümer und sonst keiner.

Natürlich darf er dies verbieten, ist ja SEIN Eigentum. und er hat es mit Vertrag NUR an dich vermietet, Egal wie du es drehst oder wendest, ER entscheidet- und du kannst dir was anderes suchen wenn du mit seiner Hausordnung nicht einverstanden bist

Wenn du Besuch hast paar Tage ok, aber der ist ja auch nicht blöd und merkt bald was für ein Spiel du treiben willst. Nämlich Vertragsverstoss! - führt zur Kündigung

Ich kann Dir nur einen Tipp geben, wenn Du Ärger vermeiden willst:
Suche Dir eine andere Wohnung...
Und ja aber....gibts nicht. Wenn Dir eine Wohnung gehören würde, machst auch
DU die Regeln. Man muss auch mal das akzeptieren was andere sagen oder
sich eben etwas anderes suchen.

mizzylj 
Beitragsersteller
 16.10.2013, 09:33

Tu ich ja, der Hausverwalter war nur allgemein sehr unsympathisch. Ich fands ja zB völlig plausibel, dass Haustierhaltung oder Instrumente problematisch sind. Aber ich feier hier keine Parties, wir wären quasi beide Studium und TZ Job voll ausgelastet und nur zum Schlafen und Kochen hier. Dafür soviel Geld auszugeben sehe ich ja Sowieso nicht ein, weshalb ich mich ja nach WG freundlichen Wohnumgebungen umsehe.

Natürlich kann er das! Du musst immer um Erlaubnis bitten wenn du jemanden mit aufnehmen willst. Zum Einen müssen die Nebenkosten angepasst werden und zum Anderen darf die Wohnung nicht überbelegt werden.

mizzylj 
Beitragsersteller
 16.10.2013, 09:18

Das ganze Hause ist voll mit 2-3 Zimmerwohnungen und aktuell Sind das alles WGs mit entsprechenden Mitbewohnern. Nur jetzt wird alles an Einzelpersonen vermietet, maximal "mal" ein Pärchen aber lieber nicht meinte er. Und es herrscht schon echt genug Wohnraummangel, das ist echt Wahnsinn...

Kandahar  16.10.2013, 10:08
@mizzylj

Nichts desto Trotz ist es sein Eigentum und er entscheidet wem er das vermieten möchte.

ja. darf er. und selbstverständlich darf dein vermieter - nach ankündigung - seine bzw. deine wohnung betreten. im übrigen kann sich die anzahl der bewohner auch auf die nebenkosten auswirken.