In die eigene wohnung "einbrechen"?

4 Antworten

Der berechtigte Mieter kann seine eigene Wohnung gewaltsam öffnen, sofern kien einfacher Weg möglich ist, in die Wohnung zu gelangen (Generalschlüssel Hausmeister oder Verwalter), wenn seine Schlüssel drinnen stecken. Schäden die daraus resultieren, muß er dem Vermieter ersetzen.

Als offizielle Mieter dürfen Ihre Nachbarn sich Zugang verschaffen. Auch der Hausmeister wird sie schwerlich daran hindern können. Es könnte auch Ihnen passieren, dass Sie Ihre Schlüssel verlieren. Bekommen Sie dann auch die Kündigung? Ich wüsste nicht, welcher Rechtsgrund die Nachbarn daran hindern könnte die eigene Wohnung zu öffnen oder öffnen zu lassen. Auch das Vorangegangene berechtigt niemanden dazu, die Nachbarn am Betreten Ihrer Wohnung zu hindern. Es bleibt zu hoffen, dass es nur ein schlechter Anfang gewesen ist und sich Besserung einstellt. MfG

KleinesJini 
Beitragsersteller
 18.12.2012, 00:11

das war nämlich auch mein erster gedanke...mich schmiss auch niemand raus, als ich meine wohnung mittel karte öffnen musste..

Naja, wenn sie sich ohne Schlüsel zutritt verschaffen dann und dabei etwas zerstören also Türschloss oder Fnesterscheibe oder so dann denk ich schon das der vewrmieter sie rauswerfen kann. Wenn sie dabei aber nicht kaputt machen wird er nichts gegen sie in der hand haben

bei uns sind die Grünen blau! Ich glaube da stimmt was mit dem Mietvertrag nicht. Auf jeden Fall würde ich den Hausmeister rufen wenn sie versuchen in die Wohnung zu gelangen. Wohnungstüre ist Vermietersache.

KleinesJini 
Beitragsersteller
 17.12.2012, 18:56

die macht der gewohnheit, und wenn ich sage die blauen kommen, könnte jemand denken, ich ließe schalker in meine hütte...das wollen wir nicht^^ :P

so verschiedene ansichten..:-/