In die eigene wohnung "einbrechen"?
Huhu..
ich habe neue Nachbarn...ganz ein liebes Volk...erster Abend in der neue Wohnung und schon wird die Mords-Party schlechthin gefeiert, die mit Hausfriedensbruch und Diebstahl in meiner Wohnung und zwei Polizeieinsätzen endete. DIE Sache ist schon mal geregelt. Und die erste Abmahnung sollte angeblich folgen, laut Vermieter. Nun bekam ich gerade von unserem Hausmeister die Nachricht, die Bengel hätten alle ihre Schlüssel in der Wohnung vergessen. Sollten die versuchen sich Zutritt zu der Wohnung zu verschaffen sollte ich mich melden
Und nun zu meinem Anliegen: Sollten sie die Wohnung ohne Schlüssel betreten, bekommen sie die Kündigung, heißt es. Seit dem 1.12.12 ist das Pack offizieller Mieter (allerdings ist da noch NICHTS...keine Tapeten, kein Teppich geschweige denn Möbel, abgesehen von einer provisorischen Couch und einem Tisch über und über voll mit Pinnchen und Becherchen)...dürfen wir aufatmen, wenn die oben "einbrechen"? Oder DÜRFEN die sich Zutritt verschaffen und wir können denen nichts?? Is ja schließlich derren Wohnung..zu mindest zahlen sie seit dem ersten Miete.
Drei Brüder im Alter von 16, 18 und 23...da ist die Party an jedem Wochenende doch schon vorprogrammiert und ich habe nach der ersten Party schon keinen Bock mehr.
Ich danke für die (ich hoffe erlösenden) Antworten und wünsche Euch wunderbare Weihnachten ♥ Völlig wütendes Jini
PS: Von der....Wohnungseinrichtung weiß ich übrigens, weil ich drin war, als ich die ersten 2 Male um Ruhe gebeten habe, bevor ich das erste mal die Grünen rief
4 Antworten
Der berechtigte Mieter kann seine eigene Wohnung gewaltsam öffnen, sofern kien einfacher Weg möglich ist, in die Wohnung zu gelangen (Generalschlüssel Hausmeister oder Verwalter), wenn seine Schlüssel drinnen stecken. Schäden die daraus resultieren, muß er dem Vermieter ersetzen.
Als offizielle Mieter dürfen Ihre Nachbarn sich Zugang verschaffen. Auch der Hausmeister wird sie schwerlich daran hindern können. Es könnte auch Ihnen passieren, dass Sie Ihre Schlüssel verlieren. Bekommen Sie dann auch die Kündigung? Ich wüsste nicht, welcher Rechtsgrund die Nachbarn daran hindern könnte die eigene Wohnung zu öffnen oder öffnen zu lassen. Auch das Vorangegangene berechtigt niemanden dazu, die Nachbarn am Betreten Ihrer Wohnung zu hindern. Es bleibt zu hoffen, dass es nur ein schlechter Anfang gewesen ist und sich Besserung einstellt. MfG
das war nämlich auch mein erster gedanke...mich schmiss auch niemand raus, als ich meine wohnung mittel karte öffnen musste..
Naja, wenn sie sich ohne Schlüsel zutritt verschaffen dann und dabei etwas zerstören also Türschloss oder Fnesterscheibe oder so dann denk ich schon das der vewrmieter sie rauswerfen kann. Wenn sie dabei aber nicht kaputt machen wird er nichts gegen sie in der hand haben
bei uns sind die Grünen blau! Ich glaube da stimmt was mit dem Mietvertrag nicht. Auf jeden Fall würde ich den Hausmeister rufen wenn sie versuchen in die Wohnung zu gelangen. Wohnungstüre ist Vermietersache.
die macht der gewohnheit, und wenn ich sage die blauen kommen, könnte jemand denken, ich ließe schalker in meine hütte...das wollen wir nicht^^ :P
so verschiedene ansichten..:-/