Zähle ich als Vorbestraft bei GeschwindigkeitsÜberschreitung?
Guten Tag liebe Community, meine Frage dreht sich um das obige Thema. Gelte ich als Vorbestraft bei einer GeschwindigkeitsÜberschreitung von 48km/h?
6 Antworten
Es ist nicht auszuschließen,
http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html
Allerdings ist es eher unwahrscheinlich , da du dafür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bekommen müsstest.
Achso. Ich habe gerade gelesen dass man immer vorbestraft ist, wenn man schonmal eine Strafe bekommen hat ( auch Geldstrafe ), nur kein Bußgeld.
Angeben solltest du es auf jeden Fall!
Du bist unsicher, was Du da eintragen musst? Das deutet auf noch mehr Konflikte mit den Gesetzen hin.
Vorbestraft bist Du bei einer Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) von mehr als 3 Monaten oder bei einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen.
Du bist "einschlägig vorbestraft", wenn es sich um weitere, neue Straßenverkehrsdelikte handelt (z.B. bei einer neuen Geschwindigkeitsüberschreitung).
In einem 'kriminellen' Strafverfahren bleibt eine Verkehrsstrafe meistens unberücksichtigt, wenngleich du vorbestraft bist.
Dennoch: Fahre in Zukunft so, wie die Gesetze es dir vorschreiben. Du bist mit der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Gefahr für dich und andere Verkehrsteilnehmer. Ziehe also deine Lehre aus diesem Vorfall!
Das kommt darauf an, ob Du noch mehr auf dem Kerbholz hast und dies bei der Strafbemessung berücksichtigt wird.
Hier kannst Du nachlesen:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/ab-wann-gelte-ich-als-vorbestraft_000566.html
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftat. Insofern kann man durch überhöhte Geschwindigkeit auch nicht als "vorbestraft" gelten. Genauso wenig, wie man durch Falschparken vorbestraft ist.
Nein, bin eben nur zu schnell gefahren ohne irgendwas kaputt gemacht zu haben und muss nun bei einem Formular angeben ob ich Vorbestraft bin, deswegen frag ich.