Zähle ich als Vorbestraft bei GeschwindigkeitsÜberschreitung?

6 Antworten

Es ist nicht auszuschließen,

http://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html

Allerdings ist es eher unwahrscheinlich , da du dafür eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bekommen müsstest.

AnonymAskSo 
Beitragsersteller
 07.08.2015, 15:43

Nein, bin eben nur zu schnell gefahren ohne irgendwas kaputt gemacht zu haben und muss nun bei einem Formular angeben ob ich Vorbestraft bin, deswegen frag ich.

Weiberheld123  07.08.2015, 15:44
@AnonymAskSo

Achso. Ich habe gerade gelesen dass man immer vorbestraft ist, wenn man schonmal eine Strafe bekommen hat ( auch Geldstrafe ), nur kein Bußgeld. 

Mignon1  07.08.2015, 15:46
@Weiberheld123

Angeben solltest du es auf jeden Fall!

Sonderflug  07.08.2015, 15:55
@AnonymAskSo

Du bist unsicher, was Du da eintragen musst? Das deutet auf noch mehr Konflikte mit den Gesetzen hin.

Vorbestraft bist Du bei einer Freiheitsstrafe (auch zur Bewährung) von mehr als 3 Monaten oder bei einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen.

Du bist "einschlägig vorbestraft", wenn es sich um weitere, neue  Straßenverkehrsdelikte handelt (z.B. bei einer neuen Geschwindigkeitsüberschreitung).

In einem 'kriminellen' Strafverfahren bleibt eine Verkehrsstrafe meistens unberücksichtigt, wenngleich du vorbestraft bist.

Dennoch: Fahre in Zukunft so, wie die Gesetze es dir vorschreiben. Du bist mit der Geschwindigkeitsüberschreitung eine Gefahr für dich und andere Verkehrsteilnehmer. Ziehe also deine Lehre aus diesem Vorfall!

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind Ordnungswidrigkeiten, keine Straftat. Insofern kann man durch überhöhte Geschwindigkeit auch nicht als "vorbestraft" gelten. Genauso wenig, wie man durch Falschparken vorbestraft ist.