Gelten Feiertage im Fahrverbot?
Mein Vater hatte 1 Monat Fahrverbot und hat aber 33 Tage verbot gehabt und als Begründung kam dass in dieser Zeit Feiertage waren und die dann nicht zählen. Weiss da jemand was genaues? Ob das stimmt?
8 Antworten
Ein Monat Fahrverbot ist ein Monat Fahrverbot. Wenn Dein Vater den Lappen dann erst später per Post wieder erhält, dann ist das so. Er darf erst wieder ans Steuer, wenn er den Lappen in der Hand hält. Er soll sich das eine Lehre sein lassen und das nächste Mal dran denken, wenn er mal wieder in die Situation geraten sollte, wegen der er seinen Lappen hat abgeben müssen.
Er muß sich nicht alles gefallen lassen. Da hast Du schon recht. Du kannst ja wegen den 3 Tagen gegen die Maßnahme klagen. Aber was hätte er davon für einen Nutzen? Bis das geklärt ist, vergehen Monate. Oder hat er vor den Lappen mal wieder für einen Monat abzugeben? Dann wäre es natürlich wichtig das klären zu lassen! Aber schau doch hier mal, da wird das gut erklärt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Definition-1-Monat-bei-Fahrverbot---f34399.html Noch eine Frage von mir: Googeln kannst Du schon? Oder?
Ich kann noch etwas viel tolleres als googeln. Ich kann die Sachbearbeiterin anrufen und fragen.
Tolle Idee! Aber ob die jetzt noch ans Telefon geht? ;-)
Eine andere Dame ging ans Telefon und sie teilte mir mit, dass das mit den Feiertagen schwachsinn war. Das Problem war, dass der Führerschein einen Poststempel vom 15. hatte und daher auch erst ab dem Tag als eingereicht galt. Obwohl die Strafe eben ab dem 12. ging.
1 Monat bedeutet vom X. eines Monats bis zum X. des Folgemonats. Ist der X. des Folgemonats kein Werktag, kann der Führerschein erst am nächsten Werktag abgeholt werden. Wird er zugestellt, dann bestimmt auch nicht auf einem Feiertag. Es kann aber sein, dass er ihn vorher zugestellt bekommt, das Fahrverbot aber trotzdem bis Ablauf der Frist Gültigkeit besitzt.
Auch wenn ich dir die Fage "gesetzlich gesehen" nicht beantworten kann:
Ist es vielleicht möglich dass, bedingt durch die Feiertage, das Zurückschicken des Führerscheines nicht anders möglich war?
Sollte er über Weihnachten den Lappen weggehabt haben, ist es nun mal so. An Feiertagen haben Behörden nicht geöffnet. Also konnte er ihn ja wohl nicht abholen.
Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen, denn sogesehen ist ja theoretisch auch der Sonntag ein Feiertag.
Na ja, er hat den Führerschein schon wieder mit dem Hinweis erst ab dem 15.01. zu fahren obwohl er am 12.12. abgeben musste. Also, er ist vielleicht selbst Schuld aber das heißt nicht, dass er sich alles gefallen lassen muss!