XSonderrechte Straßenverkehr?
Rettungsdienst, Feuerwehr... haben Sonderrechte. Aber was ist mit dem Krankentransport , gelten die auch für ihn?
5 Antworten
Bei eingeschaltetem Blaulicht und Sonderhorn besitzen die Fahrzeuge Sonder- und Wegerechte.
KTWs transportieren im Normalfall medizinisch stabile Patienten.
KTWs können jedoch auch zu Notfalleinsätzen geschickt werden, deshalb besitzen sie ebenfalls eine Sondersignalanlage.
Zudem können bei der Fahrt zum Krankenhaus auf mal Komplikationen auftreten, weshalb so eine Anlage schon sinnvoll ist. Zudem gibt es im Rettungsdienst keine SonderKFZ ohne Sondersignalanlage.
Zusammenfassung:
KTW haben nicht umsonst ein Blaulicht;
- Katastrophenfall / Massenanfall von Verletzten
- Notarztzubringer (wenn das NEF mal verhindert ist)
- Blut/Organ/Materialtransport
- Auch nicht-Notfallpatienten bedürfen ab und an einer Sonderrechtsfahrt. Z.b. wenn der "Empfänger" einem Organ zugebracht werden soll. (auch schon erlebt)
- KTW werden zu Spitzenzeiten gerne auch mal als Erstangriff genutzt
Also von daher... es gibt genug Szenarien, warum die Dinger eine Lampe auf dem Dach haben.
Rettungsdienst ist eben nicht nur schwarz-weiß ;)
Sicher kann auch der Sanitätswagen Sonderrechte für sich in Anspruch nehmen.
Die haben das Blaulicht nur aus Spaß auf dem Dach und die kranken Menschen die transportiert werden können auch mal ne Stunde Stau aushalten
Auch wenn 'Krankentransport' drauf steht ist das in gewisser Weise auch ein Rettungswagen. Wenn die einen Patienten im Wagen haben, der innerhalb von kürzester Zeit von Krankenhaus A zur Spezialklinik B gefahren weden muss und die dann mit Blaulicht und Sirene unterwegs sind haben die die gleichen Vorrechte wie ein Rettungswagen.
Sonderrechte hängen nicht von der Aufschrift, sondern von den Sondersignale (optisch (Blaulicht) und akustisch (Martinhorn / Sirene) ab.