Magnetische Warnmarkierung ohne Sonderrechte?

2 Antworten

Das Thema ist super spannend.

Die Markierungen darfst Du nicht aufbringen (nach § 35 (6) StVO), wenn sie nach DIN 30 710 "Sicherheitskennzeichnung von Fahrzeugen und Geräten" ausgeführt sind.

Diese Folien sind hochreflektierend und werden zu den "lichttechnische Einrichtungen" i.S.d. § 49a StVZO gezählt (Straße-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung). Deshalb darf man sein liebstes Auto auch nicht mit Goldfolie folieren.

Mit diesen o.g. Warnmakierungen würde das Fahrzeug quasi automatisch mit dem Status der Sonderberechtigung rumgurken. Aber das willst Du selbstverständlich nicht (Parken auf dem Gehweg, Fahren in der Fußgängerzone, etc. pp.). Das wäre ja eine asoziale Vorteilsnahme.

Aber - wenn die Folie jetzt nicht reflektiert? Oder Du malst Dir rot/weiße Streifen auf Dein Auto?

Das könnte Dir keiner verwehren.

Als juristischer Laie sag ich das mal so.

Gruß

Woher ich das weiß:Hobby
(6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt auch für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässige Gesamtmasse 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Beschädigung der Gehwege und der darunter liegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__35.html

Damit sollte deine Frage beantwortet sein. Du darfst diese Warnmarkierungen nicht am Kfz führen.