Ist Funken bei der Feuerwehr während der Fahrt erlaubt?
Meistens sitzen zwei vorne, aber es kann auch vorkommen, dass nur jemand fährt. Darf dieser dann das Funkgerät bedienen, da ja telefonieren während der Fahrt verboten wäre. Mit Sonderrecht verstehe ich das, wie ist es ohne Sonderrecht?
5 Antworten
Seit dem 01.07.2020 ist nach §23 StVO das Funken in Fahrzeugen grundsätzlich endgültig verboten (nach einer dreijährigen Übergangszeit), wenn dafür ein Gerät aufgenommen und/oder gehalten werden muss. Fürs Funken gelten damit aktuell die selben Regeln und Vorschriften wie fürs Telefonieren (Freisprecheinrichtung bspw. erlaubt).
Für die sogenannten BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) werden diese Einschränkungen durch §35 StVO aber größtenteils relativiert.
§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird
Hierunter fallen auch Funkgeräte und Handapparate von Funkgeräten.
§ 35 Sonderrechte
(9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.
Herzlichen Dank
Funken ist erlaubt! Tut übrigens nicht nur die Feuerwehr, sondern fast jeder LKW-Fahrer!
Richtig! Aber: Es ist erlaubt! Man darf ja auch im Auto telefonieren! Bei mir im BMW geht dann die Musik aus und der Anruf erscheint auf dem Display im Cockpit. Dann habe ich einen Knopf am Lenkrad und kann den Anruf annehmen, wenn ich will!
Für den Funk gibts aber keinen Knopf am Lenkrad...
Ja. Es gibt eine Sonderregelung für Feuerwehrleute (sowie den Rettungsdienst, Polizei, etc.). Wenn sie alleine fahren, dürfen sie zum Funken das Funkgerät/die Sprechgarnitur in der Hand halten. Ansonsten muss der Beifahrer (meistens der Fahrzeugführer/Einheitsführer/etc.) funken.
Schau mal ganz unten beim §35 StVO:
(9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.
Ja, ist es. §35 StVO, Absatz 9
Wenn du dafür kein Gerät in die Hand nehmen oder deinen Blick von der Straße abwenden musst.