Ist Funken bei der Feuerwehr während der Fahrt erlaubt?

5 Antworten

Seit dem 01.07.2020 ist nach §23 StVO das Funken in Fahrzeugen grundsätzlich endgültig verboten (nach einer dreijährigen Übergangszeit), wenn dafür ein Gerät aufgenommen und/oder gehalten werden muss. Fürs Funken gelten damit aktuell die selben Regeln und Vorschriften wie fürs Telefonieren (Freisprecheinrichtung bspw. erlaubt).

Für die sogenannten BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) werden diese Einschränkungen durch §35 StVO aber größtenteils relativiert.

§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird

Hierunter fallen auch Funkgeräte und Handapparate von Funkgeräten.

§ 35 Sonderrechte
(9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
saxboy 
Beitragsersteller
 10.08.2020, 19:42

Herzlichen Dank

Funken ist erlaubt! Tut übrigens nicht nur die Feuerwehr, sondern fast jeder LKW-Fahrer!

RedPanther  10.08.2020, 17:12
Funken ist erlaubt!

Wenn du dafür kein Gerät in die Hand nehmen oder deinen Blick von der Straße abwenden musst.

PeterP58  10.08.2020, 18:31
@RedPanther

Richtig! Aber: Es ist erlaubt! Man darf ja auch im Auto telefonieren! Bei mir im BMW geht dann die Musik aus und der Anruf erscheint auf dem Display im Cockpit. Dann habe ich einen Knopf am Lenkrad und kann den Anruf annehmen, wenn ich will!

Stocksn  10.08.2020, 22:20
@PeterP58

Für den Funk gibts aber keinen Knopf am Lenkrad...

Ja. Es gibt eine Sonderregelung für Feuerwehrleute (sowie den Rettungsdienst, Polizei, etc.). Wenn sie alleine fahren, dürfen sie zum Funken das Funkgerät/die Sprechgarnitur in der Hand halten. Ansonsten muss der Beifahrer (meistens der Fahrzeugführer/Einheitsführer/etc.) funken.

Schau mal ganz unten beim §35 StVO:

(9) Wer ohne Beifahrer ein Einsatzfahrzeug der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) führt und zur Nutzung des BOS-Funks berechtigt ist, darf unbeschadet der Absätze 1 und 5a abweichend von § 23 Absatz 1a ein Funkgerät oder das Handteil eines Funkgerätes aufnehmen und halten.

Ja, ist es. §35 StVO, Absatz 9