Würde die Versicherung auf der Autobahn, bei einer Geschwindigkeit von über 130 km/h noch zahlen?

10 Antworten

Hallo

Ein Verstoß gegen die Empfehlung ist nicht mit Sanktionen bedroht, allerdings kommt zivilrechtlich je nach Umständen des Einzelfalls eine Mithaftung in Betracht, wenn die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten wurde und sich daraus ein Kausalzusammenhang mit dem Unfallgeschehen ergibt.

weiter, auch mit Urteile, geht es hier in der Quelle meines Zitats

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RichtGeschwindigkeit.php

Es kommt darauf an....in diesem Fall ja- VR muss zahlen.

Bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit muss man unterscheiden in der Haftpflicht und Fahrzeugversicherung. Die KH muss leisten, die Fahrzeugversicherung nicht....AAABER viele Versicherer versichern auch die grobe Fahrlässigkeit. Ein Vorsatz ist schwer zu beweisen deshalb zieht der Versicherer diese Karte kaum. Bei Sachschäden wird auch kaum die Geschwindigkeit durch Sachverständige ermittelt - da muss schon ein Toter auf dem Pflaster liegen.

MfG  René

Richtgeschwindigkeit ist etwas anderes als Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Richtgeschwindigkeit ist nicht bindend und eine Überschreitung daher kein Vergehen...und natürlich müsste die Versicherung zahlen. Kommt da dann höchstens auf die allgemeine Schuldfrage an.

Wenn beim Überschreiten der Richtgeschwindigkeit ein Unfall passiert, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Fahrer eine Mitschuld bekommt. Der Versicherer ist NICHT von der Leistung frei, da die Richtgeschwindigkeit ja kein Verbot bedeutet.

Mit diesen Thema hat sich bereits des Öfteren der Goslarer Verkehrstag beschäftigt. Das ist eine Tagung führender Verkehrsjuristen in Deutschland.

Wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet um das Doppelte überschreitet handelt grob fahrlässig. Fahrlässigkeit beginnt ab 180 km/h