Glätte und Schneefall?
Auf den Autobahnen und Schnellstraßen ist ja die normale Richtgeschwindigkeit von 100 bis 130 bis aufgehoben. Aber wie ist das bei starken Schneefall oder Glätte? Da kann man eigentlich ja die Richtgeschwindigkeit ja nicht einhalten, weil es ja tödlich sein kann. Zählt das dann als Verkehrsbehindernd wenn man langsamer als 100 fährt?
7 Antworten
Es gibt keine Richtgeschwindigkeit von "100 bis 130". Es gibt nur eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, und die ist nirgends aufgehoben, sondern die gilt auf allen Abschnitten von Autobahnen und Kraftfahrstraßen, wo kein sonstiges Tempolimit greift.
Das mal als erstes.
Und das ist auch keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Eine solche ist vielmehr immer explizit ausgeschildert. Die Richtgeschwindigkeit ist dagegen eine empfohlene Höchstgeschwindigkeit.
Deine Frage liest sich, gelinde gesagt, nicht direkt so als hättest du schon einen Führerschein.
und als weitere Ergänzung ist es nicht nur eine Meinung. Hier steht es drin:
https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html
https://www.gesetze-im-internet.de/babrigeschwv\_1978/BJNR018240978.html
Bei solchen Strassenverhältnissen, wie von dir beschrieben, können schon 10Km/h zu schnell sein.
Deshalb kann von Verkehrsbehinderung keine Rede sein, wenn du mit den Strassenverhältnissen entsprechender Geschwindigkeit fährst..
Würdes du die Richtgeschwindigkeit einhalten, das Gegenteil wäre der Fall, du fährst nicht mit einer den Strassenverhältnissen angepassten Gewschwindigkeit und gefährdest dich und andere.
Man sollte den Verkehrs Verhältnissen angepasst fahren. Die Richtgeschwindigkeit ist lediglich eine Empfehlung, um flüssigen Verkehr zu gewährleisten. Sie ist aber keine Verpflichtung
Die Richtgeschwindigkeit ist nicht wegen dem flüssigen Verkehr, sondern wegen der reduzierten Unfallgefahr gesetzt worden. Wer schneller fährt hat sein Fahrzeug eher nicht mehr zu 100% unter Kontrolle. Bei einem Unfall hat er dann auch oft eine Teilschuld. Mehr dazu in der Wikipedia [1] unter Rechtsprechung.
Der Verkehrsfluss ist optimal bei etwa 80km/h, damit hat die Richtgeschwindigkeit nichts zu tun.
Nein! In der StVO gibt's da einen Paragraph der vorschreibt das man sein Tempo den Witterungsbedingungen anpassen soll
Da kann selbst 10 km/h zu schnell sein und das ist nur eine Richtgeschwindigkeit für max nicht für min Tempo
wen Du dich da mit 100 drehst und Unfälle baust wird dir deine Versicherung Vorsatz nachsagen und nicht zahlen werden weder deine noch die Fremdschäden bzw sie holt sich alles zurück von dir bei solcher viel zu hoher Geschwindigkeit bei Eis und Schnee
und zur Not darf man auch nur Schritt auf der Autobahn fahren hatte das vor ein paar Jahren jeder der versuchte schneller zu sein hat sich gedreht
da spielte es gar keine Rolle ob Front Heck oder Allrad antrieb da sind auch Fahrhelfer völlig nutzlos wen man Grenzen überschreitete selbst ABS ist da machtlos
... und darf/muss auch unterschritten werden, wenn die Straßen- oder Witterungsverhältnisse es erfordern.
==Ergänzung zur guten Antwort==