Wozu sind Eltern gesetzlich verpflichtet (einkaufen, kochen, etc.)?
Meine alleinerziehende Mutter hat ein "Experiment" gestartet, zu dem übrigens niemand einverstanden war, dass sie nicht mehr einkaufen geht, nicht mehr kocht und Wäsche wäscht. Sie hat uns jeweils nur 20€ gegeben, dass wir uns für zwei Wochen Lebensmittel kaufen können, zu Kochen etc..Ist das legal?
11 Antworten
Das ist ja eigentlich unerheblich oder würdest du eine Klage anstreben?
Sie ist natürlich verpflichtet sich um euch zu kümmern aber sie ist nicht euer Dienstmädchen. Vielleicht will sie es euch auf diese Art begreiflich machen.
Ihr werdet wohl in der Lage sein, euch 2 Wochen selbst zu versorgen.
Eure Mutter ist doch wahrscheinlich in der Nähe um einzugreifen, wenn etwas passieren sollte.
Ich war mit 16 Jahren 2 Wochen ganz allein zu Hause, weil meine Eltern nach Spanien in den Urlaub geflogen sind.
Das ist eine reine Familienangelgenhit. Die ist (zum Glück) nicht gesetzlich geregelt.
Die Eltern sind zu vielem verpflichtet... dem Unterhalt zum Beispiel. Also Essen, Trinken, Kosmetik-/Drogerieartikel, Kleidung, Wohnraum. Deine Mutter hat euch Geld gegeben. 20€ ist etwas wenig für 2 Wochen. Das sind 1,43€ pro Tag. Außer täglich Toastbrot mit Butter/Frischkäse, Kartoffeln mit Quark oder Nudeln mit Ketchup fällt mir nicht viel ein, um drei Hauptmahlzeiten für 1,43€/Tag bezahlen zu können. Als Trinken Leitungswasser, Teebeutel sind evtl. noch in der Küche zu finden. Selbst das Doppelte 2,86€/Tag ist knapp bemessen. Und nur für Essen, da ist kein Hygieneartikel dabei. Also Kassenzettel aufbewahren und damit beweisen, dass man nichts verschwendet hat, dann gibt es vielleicht mehr Budget. Darf man dann halt wirklich nichts unnötiges kaufen. Andererseits, dürft ihr Sachen, die schon gekauft wurden, verwenden? Falls ja, dann sind die 20€ vielleicht sogar ausreichend.
Neben dem Unterhalt sind die Eltern auch verpflichtet, ihrem Erziehungsauftrag nachzukommen. Unter Wikipedia steht dazu folgendes: "Erziehungsauftrag bezeichnet im deutschen Recht die an Eltern und Staat gerichtete Forderung, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen." Dass ihr für euch selbst mal einen sehr begrenzten Zeitraum selbst versorgt, euch Gedanken machen müsst, dann gemeinsam euch um euer Essen kümmert, dient doch genau diesem Zweck, oder etwa nicht? Ihr lernt, was es heißt, einen Haushalt zu führen, Prioritäten zu setzen, Teamwork/Absprachen zu meistern - wenn das nicht dem Erziehungsauftrag entspricht, weiß ich auch nicht, was sonst.
Dann zu guter letzt: „§ 1619 BGB – Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.“ habe ich noch bei Wikipedia gefunden. Der Paragraph spricht wohl für sich... Einkaufen und Wäsche waschen fällt da auch darunter.
Das Ganze ist ein Experiment, wahrscheinlich rechnet euere Mutter damit, dass ihr scheitert, vor allem, wenn ihr euere Einstellung nicht ändert.
Euere Mutter ist Alleinerziehende, arbeitet, macht den Haushalt, kümmert sich um euch... was ist denn vorgefallen, warum so ein Experiment? Denke lieber da mal darüber nach, statt darüber, ob deine Mutter euch erziehen darf und es halt Experiment nennt. Wäre ja noch schöner, wenn Kinder Mitspracherecht bei ihrer Erziehung hätten, das würde die ad absurdum führen.
Es heißt zwar Fürsorgepflicht, aber eigentlich muss sie es gar nicht, aber dann muss sie mit der Strafe leben und diese wäre dass euch das Jugendamt abholt und sie euch nicht mehr sehen darf.