Wohnzimmer Tisch kaputt - zahlt die Haftpflicht?
Hallo,
meine Freundin hat aus Versehen meinen Wohnzimmertisch kaputtgemacht und ich würde nun gerne wissen, ob ihre Haftpflicht dafür aufkommt? Mein Bedenken dabei ist, diesen Tisch habe ich geswchenkt bekommen, hab ihn also weder selbst gekauft noch habe ich eine Quittung.
Dann würde ich gerne wissen, wieviel ich ungefähr bekommen könnte? Dieser Tisch ist über 30 Jahre alt, damals kostete er über 1000 Mark (kann ich aber nicht beweisen). Der Tisch ist aus Stein, wiegt über 100 Kilo... Und das besondere an diesem Tisch für mich war der persönliche Wert. Ich habe ihn von sehr guten Bekannten geschenkt bekommen, die mir viel bedeuten. Das Paar ist schon etwas betagter und als sie ihn mir geschenkt haben, sagten sie, ich solle ihn als Erinnerung an sie behalten.
Der persönliche Wert ist wirklich sehr groß. Spielt sowas bei der Versicherung eine Rolle? Oder bekomme ich nur einen geschätzten materiellen Wert?
Der Tisch ist übrigens zerbrochen, in mehrere Stücke. Also total unbrauchbar. Habe zwei Fotos gemacht und warte nun auf eine Rückantwort der Haftpflicht. Falls noch jemand einen Tipp hat wie ich mich der Versicherung gegenüber verhalten soll, wäre ich dankbar.
Grüße
8 Antworten
Der persönliche Wert ist wohl bei jedem sehr groß. Da dieser Wert aber nicht messbar ist wird der natürlich auch nicht ersetzt, Sollte aber logisch sein,.
Ersetzt wird der Zeitwert, das werden aber höchstens 30.50% sein,
Zahlen wird das die Haftpflicht von Deiner Bekannten,
Es fällt mir schwer, Deinen Schaden nachzuvollziehen. Der Tisch ist aus Stein und wiegt über 100 kg. Bei einem solchen Teil kann doch fast nur noch Vorsatz im Spiel sein. Es sei denn, Deine Freundin wiegt 200 kg.
Das mit den Fortos ist schon ganz brauchbar. Allerdings soltlest Du die Reste vom Tisch nicht vorschnell entsorgen. Du kannst davon ausgehen, dass sich der Versicherer den Tisch wirklich mal genauer ansehen wird.
die versicheurng wird zum einen recherchieren, ob deine kaufpreisangabe stimmt zum anderen wird sie schauen, ob man exemplare des tischs heute noch bekommen kann udn zu welchen preis.
das der tisch für dich einen hohen wert kann kann sie nicht berücksichtigen, im übrigen hättest du ihn dann entpsrechend aufbewahren müssen.
Der ideelle Wert, den dieser Tisch für dich hat kann die Versicherung nicht berücksichtigen. Kein Geld dieser Welt kann aufwiegen, dass er kaputt gegangen ist. Sie kann dir nur den materiellen Wert geben. Beachte, dass es bei der Haftpflichtversicherung immer nur Zeitwert geben kann.
Es wird schwierig die genau Schadenhöhe festzustellen, wenn keine Anschaffungsrechnung vorhanden ist. Teile der Versicherung am besten mit, dass der Tisch damals ein Geschenk war und du deswegen keine Quittung hast.
Gibt es vielleicht momentan irgendwo den gleichen Tisch neu? Dann kann die Versicherung das ungefähr einschätzen.
- Dass du Fotos gemacht hast, ist schon mal prima! Die kann die Versicherung so gut wie immer gebrauchen.
Wünsch dir einen reibungslosen Ablauf!
Gibt natürlich nur den Zeitwert. Sonst bekommt man auch 1500 Euro für den Kindheitsteddy den Wert kaputt macht.