Auf dem Bürgersteig auf ein Handy getreten
Ich bin vor ca 10 Tagen Spazieren gewesen, da ist mir was komisches passiert. Auf dem Gehweg vor mir,Gingen 2 Junge Frauen und einer fiel das Handy zu Boden, was ich nicht mitbekam, weil ich in ein Gespräch vertieft war . Latsche natürlich voll darauf. Die drehen sich um und wollen mir erzählen, das das Absicht war. Ich sage denen das es nicht so ist und den Fal meiner Haftpflicht melde. Adressen getauscht und weiter gegangen. Ich das Telefonisch meiner Versicherung gemeldet und die sagten, Sie kümmern sich. Heute bin Ich dann fast aus allen Wolken gefallen. Post geöffnet. Brief 1: 184,35€ Reparaturkosten. Brief 2: Wir lehnen die Begleichung des Schadens ab, Weil nicht festgestellt werden könne , Wie der schaden entstanden ist...Blabla bla...der Besitzer muss Persönlich haften.Was soll Ich machen? Rechnung und Kopie meines Versicherungsschreibens zu Ihr schicken, oder kan die mich erfolgreich Verlegen ???
10 Antworten
Na, da steht doch ganz klar "der Besitzer muss persönlich haften". Ausserdem hast Du die Reparatur ja nicht in Auftrag gegeben. Und Du hast doch einen Zeugen, der bestätigen kann, dass Du nicht absichtlich draufgetrampelt bist! Du warst doch in ein Gespräch vertieft....! Ich glaube eher, die müssen Dir Absicht beweisen.
Drawnzweifel: Lieben Dank für's Sternchen!
Kopie des Schreibens der Versicherung an die Dame schicken mit dem Hinweis, dass damit die Sache für Dich erledigt sei, da Dich kein Verschulden am Schaden trifft und auch nicht bewiesen werden kann, dass er durch das Drauftreten entstanden war.
Alles was dann noch von der Geschädigten kommt an die Versicherung weiterleiten. Im Rahmen der Abwehr unberechtigter Forderungen muss sich Deine PHV und auf ihre Kosten der weiteren Abwicklung des Falles annehmen - bis hin zu einem Gerichtsprozeß und allen damit zusammenhängenden Kosten. Und das alles für umme für Dich! Eine PHV ist nicht nuir dafür da berechtigte Ansprüche zu befriedigen - wie landläufig die Meinug vorherrscht - , sondern auch um unberechtigte Forderungen mit allen erforderlichen Maßnahmen abzuweisen.
Du bist für diesen Schaden nicht haftbar, Dich trifft keinerlei Verschulden. Sollte die Anspruchstellerin tatsächlich ihre unberechtigte Forderung weiter verfolgen, solltest Du Deine Haftpflichtversicherung informieren. Eine Versicherungsleistung ist nämlich auch die Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls auch vor Gericht (Du brauchst also selbst keinen Anwalt beauftragen).
Weil nicht festgestellt werden könne , Wie der schaden entstanden ist...Blabla bla...der Besitzer muss Persönlich haften
Da steht es doch: der Besitzer muss den Schaden bezahlen. Die könnten jetzt eine Zivilklage gegen Dich anstrengen um die Reparaturkosten, was aber m.E. keine Aussicht auf Erfolg hätte.
Ich würde jetzt überhaupt nichts tun, keine Reaktion. Einfach abwarten, wie die Besitzer des Handys sich verhalten. Falls Sie Dich anschreiben wg. Erstattung der Reparaturkosten - nicht reagieren. Erst wenn sie eine Zivilklage einreichen würden, dann zum Anwalt gehen und sich vertreten/beraten lassen - aber ich bin ziemlich sicher, dass es dazu nicht kommen wird.
Warum? Solange keine Zivilklage wegen Schadenersatz eingereicht wird, ist keine Abwehr nötig. Aber wenn sie dann besser schlafen kann, kann sie ja mit der eigenen Verrsicherung in Kontakt bleiben.
1.) Ich bin fast davon überzeugt, das du gar nicht haften musst.. Wieso schmeißen die ihr Handy auch auf den Boden 2.) Schildere der Versicherung wie es passiert ist. Der Schaden muss zumindest nachvollzogen werden können. Ist gar nicht so abwegig was da passiert ist
Die Versicherung ist der Meinung, das es durch den Sturz bereits kaputt war
perfekt für dich, leite das dann so an den geschädigten weiter. Dann bist du aus der haft (Perfekt, weil die geschädigte dann nicht nur gegen dich, sondern auch gegen die Versicherung klagt)
Das ist die Loesung ! Daumen Hoch !
Doch reagieren: Alle Schreiben weiterleiten an die Private Haftpflichtversicherung. Diese geht notfalls juristisch gegen die unberechtigten Ansprüche vor.