Auf dem Bürgersteig auf ein Handy getreten

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Na, da steht doch ganz klar "der Besitzer muss persönlich haften". Ausserdem hast Du die Reparatur ja nicht in Auftrag gegeben. Und Du hast doch einen Zeugen, der bestätigen kann, dass Du nicht absichtlich draufgetrampelt bist! Du warst doch in ein Gespräch vertieft....! Ich glaube eher, die müssen Dir Absicht beweisen.

Janlara  23.10.2014, 06:26

Drawnzweifel: Lieben Dank für's Sternchen!

Kopie des Schreibens der Versicherung an die Dame schicken mit dem Hinweis, dass damit die Sache für Dich erledigt sei, da Dich kein Verschulden am Schaden trifft und auch nicht bewiesen werden kann, dass er durch das Drauftreten entstanden war.

Alles was dann noch von der Geschädigten kommt an die Versicherung weiterleiten. Im Rahmen der Abwehr unberechtigter Forderungen muss sich Deine PHV und auf ihre Kosten der weiteren Abwicklung des Falles annehmen - bis hin zu einem Gerichtsprozeß und allen damit zusammenhängenden Kosten. Und das alles für umme für Dich! Eine PHV ist nicht nuir dafür da berechtigte Ansprüche zu befriedigen - wie landläufig die Meinug vorherrscht - , sondern auch um unberechtigte Forderungen mit allen erforderlichen Maßnahmen abzuweisen.

Du bist für diesen Schaden nicht haftbar, Dich trifft keinerlei Verschulden. Sollte die Anspruchstellerin tatsächlich ihre unberechtigte Forderung weiter verfolgen, solltest Du Deine Haftpflichtversicherung informieren. Eine Versicherungsleistung ist nämlich auch die Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls auch vor Gericht (Du brauchst also selbst keinen Anwalt beauftragen).

Weil nicht festgestellt werden könne , Wie der schaden entstanden ist...Blabla bla...der Besitzer muss Persönlich haften

Da steht es doch: der Besitzer muss den Schaden bezahlen. Die könnten jetzt eine Zivilklage gegen Dich anstrengen um die Reparaturkosten, was aber m.E. keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Ich würde jetzt überhaupt nichts tun, keine Reaktion. Einfach abwarten, wie die Besitzer des Handys sich verhalten. Falls Sie Dich anschreiben wg. Erstattung der Reparaturkosten - nicht reagieren. Erst wenn sie eine Zivilklage einreichen würden, dann zum Anwalt gehen und sich vertreten/beraten lassen - aber ich bin ziemlich sicher, dass es dazu nicht kommen wird.

kim294  22.10.2014, 08:46
Falls Sie Dich anschreiben wg. Erstattung der Reparaturkosten - nicht reagieren.

Doch reagieren: Alle Schreiben weiterleiten an die Private Haftpflichtversicherung. Diese geht notfalls juristisch gegen die unberechtigten Ansprüche vor.

funcky49  23.10.2014, 00:23
@kim294

Warum? Solange keine Zivilklage wegen Schadenersatz eingereicht wird, ist keine Abwehr nötig. Aber wenn sie dann besser schlafen kann, kann sie ja mit der eigenen Verrsicherung in Kontakt bleiben.

1.) Ich bin fast davon überzeugt, das du gar nicht haften musst.. Wieso schmeißen die ihr Handy auch auf den Boden 2.) Schildere der Versicherung wie es passiert ist. Der Schaden muss zumindest nachvollzogen werden können. Ist gar nicht so abwegig was da passiert ist

drawnzweifel 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 01:41

Die Versicherung ist der Meinung, das es durch den Sturz bereits kaputt war

Gelikafkal  22.10.2014, 01:41
@drawnzweifel

perfekt für dich, leite das dann so an den geschädigten weiter. Dann bist du aus der haft (Perfekt, weil die geschädigte dann nicht nur gegen dich, sondern auch gegen die Versicherung klagt)

Spellbound62  22.10.2014, 02:11
@Gelikafkal

Das ist die Loesung ! Daumen Hoch !