Ab wann liegt eine angebliche Gewerbliche Nutzung von Elektrogeräten vor?

5 Antworten

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die frage der gewerblichen nutzung hängt hier nicht an der intensistät des gebrauchs oder der dauer, sondern schlicht weg daran, ob du das gerät beim kauf auf die firma oder auf dich gekauft hast. demnach wird die garantiezeit bemessen - basta

schwieriger wird es, wenn du das gerät damals auf privaten namen gekauft und dann später in den salon gestellt hast, dann müsstest du gegebenenfalls den nachweis erbringen, dass das gerät dort nur für privatzwecke verwendet wurde.... quasi unmöglich. in dem fall gilt nämlich: in dubio pro reo (im zweifel für den angeklagten, welcher in diesem falle die herstellerfirma ist, die du auf schadensersatz verklagst (garantie)

lg, anna

HBResult  08.07.2011, 17:09

tolle, sachlich und fachlich perfekte Antwort . DH!!!!

wastemaniac 
Beitragsersteller
 08.07.2011, 15:30

könnte ich schon wenn ich wollte nachweisen, da unsere waschmaschiene ebenfalls im keller des geschäftes steht und wir privat am salon wohnen und keinen platz für diese geräte haben, aber das will ich ja gar nicht. ich war nur verwundert das man auch hier mal wieder als selbstständiger sozusagen diskreminiert wird.

da hat er recht.Du nutzt ihn gewerblich also ist die Garantie eine ganz andere. Der Monteur muss nicht beweisen dass du ihn öfter nutzt und du musst nicht beweisen, dass du ihn weniger nutzt. Er steht in einer Firma und wird somit als Gewerbe gereät eingestuft

die garantiezeit ist vom händler festlegbar.

gesetzliche gewährleistung beträgt 2 jahre. wann du wie was wo gewerblich nutzt, musst du selbst wissen, aber du schreibst es ja oben schon.

Du nutzt ihn für dein Gewerbe, also gewerblich. Fertig aus.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Vertragspartners (nicht mit Gewährleistung verwechseln!). Wenn die Garantie für gewerbliche Kunden nur ein Jahr beträgt, dann gilt das.

und was ist mit der garantie, wenn das gerät wegen transportschadens ausgetauscht werden muß, und das noch innerhalb der garantiezeit?

Haeuslenutzer  09.07.2011, 10:25

Was willst Du jetzt wissen? Ein Transportschaden ist ein Transportschaden und kein Garantiefall. Für den Transportschaden muss derjenige aufkommen, der Ihn verursacht hat, bzw. seine Transportversicherung.