Ab wann liegt eine angebliche Gewerbliche Nutzung von Elektrogeräten vor?
und mindert das wirklich die garantiezeit? ich habe einen friseursalon und habe einen trockner gekauft, ein techniker will mir weismachen das ich den ja gewerblich nutze( ich habe weniger wäsche als eine 4 köpfige familie, das weiß ich, weil wir den trockner auch privat nutzen, und da ist mehr wäsche von uns drin als vom laden), und daher sei die garantie nur 1 jahr!!!
5 Antworten
die frage der gewerblichen nutzung hängt hier nicht an der intensistät des gebrauchs oder der dauer, sondern schlicht weg daran, ob du das gerät beim kauf auf die firma oder auf dich gekauft hast. demnach wird die garantiezeit bemessen - basta
schwieriger wird es, wenn du das gerät damals auf privaten namen gekauft und dann später in den salon gestellt hast, dann müsstest du gegebenenfalls den nachweis erbringen, dass das gerät dort nur für privatzwecke verwendet wurde.... quasi unmöglich. in dem fall gilt nämlich: in dubio pro reo (im zweifel für den angeklagten, welcher in diesem falle die herstellerfirma ist, die du auf schadensersatz verklagst (garantie)
lg, anna
tolle, sachlich und fachlich perfekte Antwort . DH!!!!
könnte ich schon wenn ich wollte nachweisen, da unsere waschmaschiene ebenfalls im keller des geschäftes steht und wir privat am salon wohnen und keinen platz für diese geräte haben, aber das will ich ja gar nicht. ich war nur verwundert das man auch hier mal wieder als selbstständiger sozusagen diskreminiert wird.
da hat er recht.Du nutzt ihn gewerblich also ist die Garantie eine ganz andere. Der Monteur muss nicht beweisen dass du ihn öfter nutzt und du musst nicht beweisen, dass du ihn weniger nutzt. Er steht in einer Firma und wird somit als Gewerbe gereät eingestuft
die garantiezeit ist vom händler festlegbar.
gesetzliche gewährleistung beträgt 2 jahre. wann du wie was wo gewerblich nutzt, musst du selbst wissen, aber du schreibst es ja oben schon.
Du nutzt ihn für dein Gewerbe, also gewerblich. Fertig aus.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Vertragspartners (nicht mit Gewährleistung verwechseln!). Wenn die Garantie für gewerbliche Kunden nur ein Jahr beträgt, dann gilt das.
und was ist mit der garantie, wenn das gerät wegen transportschadens ausgetauscht werden muß, und das noch innerhalb der garantiezeit?
Was willst Du jetzt wissen? Ein Transportschaden ist ein Transportschaden und kein Garantiefall. Für den Transportschaden muss derjenige aufkommen, der Ihn verursacht hat, bzw. seine Transportversicherung.