Bekommt man vom Jobcenter kein Geld ohne Adresse?
Hi.
Ab dem 01.09 war ich wohnungslos und hatte somit keine Meldeadresse mehr. Glücklicherweise habe ich eine Wohnung gefunden und bin dort am 16.09 eingezogen. In diesem halben Monat hatte ich aus Not bei Freunden übernachtet. Das Jobcenter hatte mir das Geld zum 01.09 komplett gestrichen, hat mir nach dem 16.09 aber eine Nachzahlung geschickt von 220€.
Jetzt ist meine Frage.. bekomme ich das Geld für den halben Monat indem ich wohnungslos war, gar nicht mehr zurück? Kann man da nichts mehr machen?
Danke schonmal.
Hast du deinen Freunden Miete gezahlt?
Nein hab ich nicht..
Hattest du auch freie Kost bei deinen Freunden?
um meine verpflegung hab ich mich selbst gekümmert, von dem restgeld das ich noch hatte..
Für welchen Zeitraum hast du die Nachzahlung bekommen?
16.09 - 30.09
Hast du bereits vor dem 1. September ALG II bezogen?
ja.
3 Antworten
Das Jobcenter muss davon ausgehen, dass eine Person, die sich zum Ende August vom Ort abmeldet, vom Ort weggezogen ist.
Wenn das nicht der Fall ist, meldet man sich entweder da an, wo man wohnt (Freund, Hostel oder Obdachosenunterkunft),
oder man meldet sich obdachlos und gibt dazu die Adresse einer Person oder einer (am besten Obdachlosen-)Organisation an, über die man postalisch zu erreichen ist und wohin das ALG II geschickt werden kann.
Das hast du erst am 16.09. gemacht. Das Jobcenter geht nun offenbar davon aus, dass du dich mehr als einen halben Monat in einer anderen Stadt aufgehalten hast. Dann hättest du für die ersten 15 Tage im September Anspruch auf ALG II in dieser anderen Stadt.
Das kannst du in dieser anderen Stadt immer noch beantragen, oder eben in deiner alten Stadt, du musst nur glaubhaft machen, dass du dich in dieser Zeit dort oder hier aufgehalten hast. Dazu kannst du ja schildern, was abgelaufen ist, und im Zweifel auch noch Freunde als Zeugen benennen.
Wenn das geklärt ist, sollte dein Regelbedarf von 446,- € für September ausgezahlt werden, abzüglich die 220,- €, die du schon erhalten hast, zuzüglich deine Wohn- und Heizkosten für die Tage ab dem 16. September.
Das alles musst du aber vor Ende September beantragen, siehe SGB II § 37 Antragserfordernis:
(2) Leistungen nach diesem Buch werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.
Gruß aus Berlin, Gerd
Dazu muss man erstmal wissen, welches Geld du meinst, zurück zu bekommen. Die Miete? Den Regelsatz? Hattest du dich denn zum 1.9. beim Jobcenter arbeitssuchend gemeldet? Du könntest deine Freunde bitten, rückwirkend einen Mietvertrag für die 1. Septemberhälfte mit dir zu machen (schriftlich), wo ein Mietbetrag festgelegt ist, den du an deine Freunde als Miete gezahlt hast. Vorausgesetzt, du hast dich rechtzeitig beim JC gemeldet und Antrag gestellt, müsstest du diesen Betrag und Regelsatz nachträglich bekommen. Und was ist eigentlich mit der Miete der 2. Septemberhälfte? Wofür sollen die 220,- gewesen sein? Rück mal paar mehr Informationen raus, sonst sieht keiner durch.
Und sag, du hast es in bar gegeben, sonst wollen die vielleicht nen Nachweis.
Ja den Regelsatz meine ich. Ab der 2. Septemberhälfte hab ich doch eine Wohnung bezogen, daher die Zahlung von den 220€
Ok
Nur Weil man keine Wohnung hat kann das amt nicht einfach Dein geld streichen! Solange du ereichbar bist und gemeldet bist darf das amt das nicht " Gemeldet heist nicht unbdeingt das du bei deinem Freund gemeldet sein musst sondern es reicht auch aus das du in der Stadt gemeldet bist! Also steht dir das Geld nachträglich zu wen die das nicht so sehen gehe zur Caritas die Helfen einen auch gegen das jobcenter!
Das mit dem nachträglichen Mietvertrag klingt aber am sinnvollsten. Das werd ich einfach mal versuchen.