Wohnungsleerstand- Fenster auf Kippöffnung oder schließen?
Ich habe meine alte Wohnung gekündigt zum 31.03.2019, ich wohne aber nicht mehr in der Wohnung, die Wohnung steht also noch 1 Monat leer.
Sollen die Fenster auf Kippöffnung gelassen werden, die ganze Zeit sowohl tags- als auch nachts bei den Temperaturen oder kann man diese ganz schliessen wegen Schimmelbildung in der Wohnung?
3 Antworten
ZU, nachts ist immer noch Meister Frost am Werke.
einmal die Woche lüften sollte reichen. Heizkörper auf Frost stellen
.... kipp ist bei uns nicht erlaubt und wenn es eine Haftpflichtvers. nicht gibt, sollte auch nicht gekippt werden.
Eine leerstehende Wohnung schimmelt nicht - keine Ausdünstungen / entstehende Feuchtigtkeit.
Fenster einer leer stehenden Wohnung müssen geschlossen sein.
Fast richtig: Eine leerstehende Wohnung fängt zu schimmeln an, wenn sie unbeheizt gelassen wird und feuchte, kalte Luft durch gekippte Fenster eindringen kann.
Die Außenwände werden bei diesen Temperaturen immer kälter und so schlägt sich schließlich die Feuchtigkeit an den Wänden nieder. Schimmel freut sich.