Wohnungsgeberbestätigung bei Ummeldung von Minderjährigen erforderlich?
Mein 4jähriger Sohn wechselt den Haushalt von seiner getrenntlebenden Mutter zu mir. Nun soll er umgemeldet werden. Die Ummeldung ist logischerweise nicht mit einem neuen Mietvertrag verbunden.
Benötige ich hierzu auch eine Wohnungsgeberbestätigung, wie sie seit 1.11.15 generell wieder vorgeschrieben ist? Benötigt man diese auch bei Geburten, also Neuanmeldung?
1 Antwort
Ja, die benötigst du. Wenn du Eigentümer deiner Wohnung bist, sieht das Enwohnermeldeamt das anhand des Grundbesitzeintrags, und die Bescheinigung erübrigt sich somit. Wenn du Mieter bist, ist eine Mietbescheinigung des Vermieters erforderlich, vor allem auch deshalb, weil du verpflichtet bist, deinen Vermieter darüber zu informieren, dass du einen zusätzlichen Bewohner hast. Nur Besucher, die sich nicht mehr als 6 Wochen beim Mieter aufhalten, müssen nicht dem Vermieter gemeldet werden. Der Zuzug einer weiteren Person (auch eines Kindes!) ist dem Vermieter anzuzeigen.