Ummelden von Wohnsitz kurze Zeit später wieder rückgängig machen?
Hallo zusammen,
Die Sache ist etwas verzwickt. Aber Ok...
Freundin 1 verlassen und Freundin 2 kennen gelernt, verliebt und mehr.
Mit Freundin 2 Wohnung gemeinsam angeschaut, gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben und meine Person fristgerecht umgemeldet.
Im Nachhinein sagt Freundin 2 sie will das alles nicht mehr.
Weder Ummelden von Wohnsitz, die Wohnung beziehen, noch die Beziehung weiterführen.
Grund hierfür, sie will in ihre Heimat zurück. Und hier alles aufgeben. Arbeit, ihre noch alte Wohnung, Liebe.
Ich habe mit Freundin 1 mich getroffen, unterhalten, die Wogen geglättet und darf wieder zurück kommen. (Was mich sehr freut) Sie sagt "Jeder hat eine 2. Chance verdient." Sprich ich darf auch wieder dort wohnen. Wie vorher auch. Als wäre nie was gewesen.
Meine Fragen hierzu..
1. Kann man eine frisch angemietet Wohnung in diesem Fall fristlos kündigen?
Gründe hierfür...
Freundin 2 will nicht mehr mit einziehen, Alleine ist mir das zu teuer. Also finanziell nicht tragbar. Mich hält dort nichts in der Wohnung die ich noch nichtmal bezogen habe.
2. Kann man eine Ummeldung vom Wohnsitz kurzfristig wieder rückgängig machen, bzw. ändern?
Kurze Erklärung zur Frage:
Also den vorherigen Wohnsitz ohne Probleme wieder herstellen, ohne das es einen auf den Deckel gibt. Und benötige ich dafür auch diese Wohnungsgeberbestätigung?
Ist ja quasi nur eine Änderung in den alten Zustand im System. Ich mein, ich habe dort ja schon vorher mehr als fünf Jahre gewohnt. Mit Kind und Kegel.
Ich weiß es klingt alles etwas verwirrend, aber ich fühle mich echt mies.
Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Ummelden kannst du dich jederzeit. Warum du alle 2 Wochen woanders wohnst interssiert die Mitarbeiter dort nicht, die grinsen höchstens wenn du die Story erzählst.
was die Wohnung angeht so müsst ihr beide (du und Nummer 2) sofort gemeinsam kündigen (gehe mal davon aus das ihr zusammen unterschrieben habt), einer alleine kann das nicht (ich hoffe sie ist noch nicht aus der Stadt entschwunden). Es gilt die normale Kündigungsfrist, denn der Vermieter kann ja nichts dafür das ihr so wankelmütig seid. 3 Monatsmieten müssen also noch von euch gezahlt werden außer ihr findet einen Nachmieter den der Vermieter akzeptiert
Ummelden kannst du dich jederzeit. Warum du alle 2 Wochen woanders wohnst interssiert die Mitarbeiter dort nicht,
Soweit richtig. Allerdings benötigt man zum um-/anmelden die Wohnungsgeberbestätigung.
Hallo.
Wohnung fristlos kündigen = Nein,.
Ummelden = ja nicht rückgängig sondern zurückmelden.
Mit Gruß
Bley 1914
Die Miete werdet ihr 3 Monate zahlen müssen. Es sei denn, der Vermieter ist äußerst großzügig.
Ummelden kannst du dich so oft du willst, mit der entsprechenden Vermieterbescheinigung.
1. Kann man eine frisch angemietet Wohnung in diesem Fall fristlos kündigen?
Nein. Oder ist der VM für euren Schlamassel verantwortlich?
2. Kann man eine Ummeldung vom Wohnsitz kurzfristig wieder rückgängig machen, bzw. ändern?
Rückgängig machen nicht, sich aber wieder am alten oder einem anderen Wohnort anmelden. Wenn man denn die dazu nötige Wohnungsgeberbestätigung hat.
Guten Morgen,
bis zu drei Monaten musst du deinen Wohnsitz nicht ummelden. Danach solltest du es aber tun.
LG JeanClaude3
bis zu drei Monaten musst du deinen Wohnsitz nicht ummelden.
Binnen 2 Wochen nach Einzug.
Ummelden kann ein Problem sein wenn man keine Wohnungsbierbestätigung hat.
;-))) War noch zu früh. Wohnungsgeberbestätigung
Das Ummelden ist kein Problem, nur mit dem Mietvertrag kann es schwierigkeiten geben.