Wohnungsbesichtigungen ablehnen?
Hallo,
Ich ziehe aus meiner aktuellen Wohnung aus und bin viel unterwegs, ohne mein Beisein möchte ich auch nicht dass mein Vermieter irgendwelche Leute rumführt. Jetzt steh ich natürlich vor einem kleinen Problem und muss mich fragen ob der Vermieter (ist eine Gesellschaft) mich sozusagen zwingen kann Wohnungsbesichtigungen anzunehmen, oder ob ich sie nach Lust und Laune ablehnen kann. Ich fahr schliesslich nicht extra durch halb Deutschland nur um ein paar Leuten meine Bude zu zeigen.
Später dann aber ein oder zwei Monate Miete extra zu zahlen weil ich die Wohnungsvermittlung behindert habe bringt mich auch nicht grade zum lachen.
Wie sieht's da rechtlich aus? Oder eigene Erfahrungen reichen mir auch.
Besten Dank
6 Antworten
Also du musst dem Vermieter schon die Möglichkeit geben, dass Objekt zu zeigen! Wie soll das denn sonst funkionieren?
Wie sieht's da rechtlich aus?
BGB § 809 sagt das Du dem VM aus wichtigem Grund Zutritt gewähren mußt.
Besichtigungen mit Mietinteressenten ist ein wichtiger Grund.
Leg selbst einen Termin pro Woche für Besichtigungen fest. Dann mußt Du nur 1 x die Woche durch halb Deutschland fahren um die Bude zu zeigen.
Andere Lösung wäre einer Person Deines Vertrauens die Wohnungsschlüssel zu geben damit diese Besichtigungstermine für Dich wahr nimmt.
du musst dem VM gelegenheit zu besichtigungen geben.
Jetzt steh ich natürlich vor einem kleinen Problem und muss mich fragen ob der Vermieter (ist eine Gesellschaft) mich sozusagen zwingen kann Wohnungsbesichtigungen anzunehmen, oder ob ich sie nach Lust und Laune ablehnen kann. Wie sieht's da rechtlich aus?
Du darfst sie nicht nach Lust und Laune ablehnen.
Du hast eine Duldungspflicht.
Rechtlich sieht es so aus, wenn Du Besichtigungen nicht zulässt, kann der Vermieter Schadenersatzforderungen an Dich stellen.
Du musst aber nicht jeden Tag Besichtigungen dulden und der Vermieter klann Dir nicht einfach Termine vorschreiben.
Hier ein Link, wo alles steht, wann und wie oft man Besichtigungen dulden muss:
www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
Ich fahr schliesslich nicht extra durch halb Deutschland nur um ein paar Leuten meine Bude zu zeigen.
Dann übergebe einem Freund/Bekannten die Schlüssel.
MfG
Johnny
Sie sind verpflichtet, dem Vermieter oder seinem Beauftragten die Wohnung zu Besichtigungen durch Nachmieter bereitzustellen. Lesen Sie dazu was in Ihrem Mietvertag drin steht. Der klügste Weg ist, dass Sie von sich aus einen oder zwei, auch Ihnen genehme Termine pro Woche zu üblichen Zeiten nennen. Verweigern Sie die Mitwirkung und der Vermieter wäre dadurch daran gehindert, eine nahtlose Anschlußvermietung zu erreichen, dann kann er Sie für die Zeit des Leerstandes nach Ihrem Auszug schadenersatzpflichtig machen; das kann verdammt teuer werden!