Wohnung richtig ausmessen: Zählt die Fläche in Türrahmen zur Wohnfläche dazu?
Man misst ja meistens den Abstand zwischen den Wänden eines Raumes. Das schließt die Tür aus. Werden die Flächen von Türen (also Tiefe des Rahmens multipliziert mit der Breite der Tür) mitgezählt?
Ich habe im Netz widersprüchliche Aussagen gefunden.
Vielen Dank!
3 Antworten
Nein, Pf. 3, Abs. 3 Nr. 3 WohnflächenVO
Bitte!
Die Tiefe und Breite des Rahmens wird mitgerechnet. Idealerweise die Hälfte der Rahmenstärke und dessen Breite. Und das dann in jedem Raum.
Denken wir mal an Altbauten: Großer Durchgang von Zimmer zu Zimmer und mittendrin ein Esstisch... Das zählt natürlich zur Wohnfläche.
Heute ohne ausdenken;)
Wohnfläche ist was anderes wie grundrissfläche.
Wohnfläche isr wirklich nutzbarer Wohnraum. also zb in nem Dachgeschoss der bereich des raumes der auch hoch genug ist um den raum zu nutzen. hab da 1m im Kopf aber muesste man nachlesen.
Dementsprechend würde ich dann per Definition sagen das der Türrahmen bereich kein Wohnraum ist
Ich hab mal die Quelle Recherchiert: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/woflv/gesamt.pdf
Unter §3 Abs. 3 Nr. 3 werden Türnischen ausgeschlossen. Super! Danke :)