Wohnflächenberechnung für Gebäude-Versicherung
Kann mir jemand sagen, ob 1. die Fläche genauso berechnet wird wie bei Wohnungsvermietungen (also Dachschrägen nicht voll usw.), 2. auch Flure, Treppenhäuser, Waschküchen etc. dazu gehören und 3. ob das bei allen Versicherungen gleich gehandhabt wird.
5 Antworten
Die Wohnfläche ist ein definierter Begriff. Die Flächenberechnung erfolg gem. WoFlV (Wohnflächenverordnung) Wann immer der Begriff Wohnfläche verwendet wird, muss die Fläche gem. WoFlV zum Ansatz gebracht worden. Oder um Deine Frage kurz zu beantworten: Ja.
Ausnahme: Es werden andere Begriffe als die Wohnfläche durch die Versicherung benutzt (z.B. Nutzfläche, nach DIN 277 die eigentlich auch der Wohnfläche entspricht oder Bruttogeschossfläche oder Rauminhalt oder was auch immer)
das einfachste ist dem Vertreter den Grundrissplan vorzulegen oder die Wohnflächenberechnung.
Es gibt bei der Wohngebäudeversicherung verschiedene Möglichkeiten. Die meisten Gesellschaften haben hiefür Wertermittlungsbögen. Folgende Möglichkeiten sind gegeben: Wert 1914, Übernahme Monopolversicherung, m² Wohnfläche zuzüglich Kellerräume etc., Geschoßfläche, etc. m³ umbauter Raum
gehandhabt wird das unterschiedlich. Einige versichern nach m3, andere nach m2
Also Treppen sollen wohl nicht herangezogen werden. Hab hier weitere Infos zur Wohnflächenberechnung in der Gebäudeversicherung http://www.agent-in.de/tipps-gebaeudeversicherung/wohnflaechenberechnung-in-der-gebaeudeversicherung
Ansonsten ist es wohl genauso wie bei einer "normalen" Wohnung.