Wohnung mit Gas- Heizung teuer?

7 Antworten

Jeder unverständige Mensch schmeißt mit den Begriffen des Wohnungsmietrechtes umher, wie es ihm gerade in den Sinn kommt.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass Neulinge wie du verwirrt sind und hier erst fußfassen müssen.

Du hast in der Wohnung eine Gasheizung als Wandgerät mit einem Gaszähler und eine separate Stromversorgung mit einem Stromzähler.

Deshalb bezahlst du keine "Warmmiete" an den Vermieter, weil du deine Heiz- und Warmwasserkosten selbst an eine Versorger bezahlst.

Bestenfalls würdest du also eine "Kaltmiete" entrichten, was aber auch in deinen Fall nichts über die Gesamtmiete aussagt, weil die Abrechnung der Betriebskosten offenbar nicht Bestandteil des MV ist. Es gibt neben unveränderlichen Betriebskosten weitere Variable wie Wasserverbrauch und Abfallbeseitigung, die in den Jahren unterschiedlich ausfallen können.

Um sich den Abrechnungskram der Betriebskosten zu sparen hat der Vermieter daher mit dir eine Pauschalmiete als Gesamtmiete vereinbart, die bereits alle Betriebskosten enthält. Damit kannst du keine BK-Erstattungen erwarten, musst aber auch nicht Nachzahlungen leisten.

Der Vermieter kann den Anteil der Betriebskosten in der Gesamtmiete jährlich verändern, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde. Dazu müsste er eine Berechnung vorlegen.

Invisibilia 
Beitragsersteller
 11.11.2017, 09:27

okay danke sehr gut erklärt ! Und die Kaltmiete ist praktisch nur der Wohnraum an sich ? Und Warmiete wo Betriebskosten( nebenkosten) und Strom Gas etc. mit drin ist kann variieren weil ich ja selbst einen Anbieter aussuchen kann ? Wie sind die meisten Wohnungen aufgebaut ? Gibt es da unterschiede mit den Bezahlungungen?

Gerhart  11.11.2017, 12:31
@Invisibilia

Leider muss ich dich korrigieren. Der Begriff "Kaltmiete" wird im Mietrecht nur umgangssprachlich verwendet. Grundmiete oder Nettomiete wird für die m² der Wohnfläche bezahlt. Dazu können Betriebskosten ohne Heizung kommen = Kaltmiete. Die Betriebskosten werden vertraglich durch monatliche Vorauszahlungen mit einer jährlichen Abrechnung verbunden an den Vermieter bezahlt. Im Mietvertrag müssen für diesen Fall die Abrechnungsfristen entweder dem Kalenderjahr folgen oder im Turnus von 12 Monaten abgerechnet werden. Wichtig wäre noch die Umlageschlüssel der einzelnen Positionen der BK, in der Regel sind es die ² der Wohnfläche, es kann aber auch nach Personen und bei Müll und Wasser nach Verbrauch berechnet werden.

Dior Miete, die monnatlich zu zahlen wäre, nennt sich Gesamtmiete oder Bruttomiete.

Es gäbe noch Mischformen  >>>Pauschalmiete oder wie bei dir  Teilinklusivmiete, weil du die 'Heizkosten ja selbst bezahlst. 

Teilweise wird die Gesamtmiete auch umgangssprachlich als Warmmiete bezeichnet.

Selbst einen Anbieter auszusuchen träfe nur zu, wenn du Gas und Strom selbst bezahlst. Die Trinkwasserversorgung bezahlt der Vermieter, nur in Ausnahmefällen bei Hausanmietungen kann hier der Mieter Vertragspartner der Stadtwerke sein.

zu 1.: Gas als Energieträger in Verbindung mit einem modernen Brennwertkessel ist das Günstigste, was einem Mieter passieren kann. Wenn das Haus dann auch noch ordentlich gedämmt ist...

zu 2.: Kaltmiete ist der Betrag, den Du zahlst, um überhaupt in die Wohnung gelassen zu werden. Alles was daneben anfällt, sind Nebenkosten oder Betriebskosten.

zu 3. und 4.:

Strom und Gas kauft man sich selbst, wenn man in der Wohnung dafür eigene Zähler hat. Vorteil: Man kann sich selbst den günstigsten Anbieter aussuchen. Gleiches gilt für Telefongebühren und TV-Kabel-/Internetgebühren, sofern das nicht schon im Mietpreis enthalten ist, wie das bei Dir offenbar der Fall ist.

Wenn es tatsächlich so ist, dass Du für Strom und Gas einen eigenen Anbieter suchen kannst und alle anderen Kosten sind bereits in der Miete enthalten, kommt außer diesen Posten nichts mehr oben drauf. Sei glücklich und zufrieden, wenn der Mietpreis ansonsten in Ordnung ist.

Bei Strom rechne mal bei einer Person mit etwa 500 € pro Jahr bzw. ca. 50 € pro Monat Vorauszahlung. Bei Gas kann man es nicht so genau sagen. Das können 20 € genauso sein, wie 80 €. Kommt sehr auf die Wohnung und Deine Heizgewohnheiten an und auch darauf, ob Du auch mit Gas kochen wirst.

Invisibilia 
Beitragsersteller
 10.11.2017, 19:21

"und alle anderen Kosten sind bereits in der Miete enthalten, kommt außer diesen Posten nichts mehr oben drauf" was meinst du damit ? Was hätte denn noch drauf kommen können ? Was ist der Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmiete ? Das ist das einzige was ich noch nicht kapiert habe.. Also Nebenkosten sind auch Betriebskosten das verstehe ich das würde eigentlich obendrauf kommen oder ? Auf die eigentliche miete? Bei mir ist sie ja schon in die Miete mit drin

bwhoch2  10.11.2017, 23:38
@Invisibilia

guckst Du mal hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

Das ist die Betriebskostenverordnung und davon der §2, der im Prinzip alle Kosten auflistet, die es so als Betriebskosten geben kann. Kannst Du nachsehen, was es davon in dem Haus gibt, in dem Du die Wohnung gemietet hast.

Wenn Du Warmmiete hast, also Miete enthält bereits alle Kosten (bei Dir bis auf Strom und Gas), dann rechne einfach mal ganz grob, dass Du dann so etwa zwischen 50 und 70 € von der Warmmiete abziehen kannst und dann weißt Du, was die Kaltmiete wäre.

Achtung: 50 - 70 € bei eher kleinen Wohnungen.

Wir haben auch eine Gasheizung und sind mit den Kosten soweit zufrieden.

Es ist üblich, eine Kaltmiete plus Nebenkosten anzugeben. Weiterhin ist es ebenson üblich, daß der Mieter die Kosten für Strom und Gas selbst trägt und dafür einen Anbieter wählt. Das ist auch günstiger, als wenn es über den Vermieter läuft, weil du einen günstigen Versorger raussuchen kannst.

Wir zahlen für Gas 77 Euro pro Monat und wohnen auf 86 qm.

In den Nebenkosten können folgende Posten enthalten sein: Schornsteinfeger, Abfallentsorgung, Hausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Versicherungen, Hausmeister.

Nach eurem Verbrauch werden noch die Wasserkosten abgerechnet. Frischwasser, Schmutzwasser.

Invisibilia 
Beitragsersteller
 10.11.2017, 19:13

Darf ich fragen was ihr für einen Strom und Gas Anbieter habt ?

michi57319  10.11.2017, 20:41
@Invisibilia

Darfst du, aber das hat erst mal keinen Wert für dich. Der Grund ist simpel: Wenn du in einer ganz anderen Gegend wohnst, eine viel kleinere Wohnung hast, dann ist mit Sicherheit ein ganz anderer Anbieter günstiger, als mein aktueller, den ich übrigens auch bald schon wieder kündigen werde. Wir wechseln regelmäßig.

Wenn du herausfinden  möchtest, welcher Anbieter für dich günstig ist, dann nutze Portale wie verivox, oder check24.

Ein Wort noch zu Strom- und Gasanbietern: Finger weg von Angeboten mit Vorkasse! Achte auf kurze Vertragslaufzeiten und kurze Kündigungsfristen.

Da du beim Vergleich einen Verbrauchswert angeben musst, den du ja noch überhaupt nicht hast, würde ich den für dich einschätzen, wenn du mir sagst, wie viel Personen ihr seit und wie groß die Wohnung ist. Altbau, Neubau, zieht es, oder sind die Fenster modern ist auch wichtig zur Abschätzung.

Hat man Dir einen Energieausweis vorgelegt?

http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebskosten/energieausweis.html

Wenn Du mehr Einkommen hast als nach den Richtlinien von SGB II benötigt, bist Du anschließend auch in der Lage die Wohnungsmiete, die Dir jetzt nach diesen Regeln bewilligt würde zu bezahlen.

Umlagefähige Nebenkosten einer Wohnung:

https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/nebenkosten.html

Zu Punkt 1:

Wer elektrisch heizt (womöglich noch mit Normaltarif), der lässt sich mit dem Taxi um die Straßenecke kutschieren und mit der Sänfte durch den Park tragen. Der kümmert sich nicht mehr um Mietnebenkosten:

1 kWh Gas-Wärme kostet ca. 5,8 Cent, 1 kWh Elektrowärme (Normaltarif) ca. 30 Cent, also mehr als das Fünffache. Siehe

http://www.bau-web.de/informationen/energie/energietraeger.htm