Wohnung mieten aber noch nicht einziehen?

5 Antworten

Aber wann zähle ich als Eingezogen?

Dem Vermieter gegenüber bist Du "eingezogen", sobald der Mietvertrag beginnt. Ab diesem Tag hast Du die Miete incl. NK-Vorauszahlung zu leisten

Sobald ich mich umgemeldet habe?

Ummelden musst Du Dich, sobald Dein Lebensmittelpunkt dort ist.

Ich würde meinen Reisepass gerne in Berlin verlängern lassen, da dies mein zukünftiger Wohnort sein wird. Aber geht das schon?

sobald Du Dich in Berlin angemeldet hast, ja - also ab dem 1.7.

Wenn ich umgemeldet bin, muss ich schon die Versicherungen und den Rundfunkbeitrag bezahlen?

sobald Du Deinen Erstwohnsitz in die neue Wohnung verlegt hast, musst Du dort auch GEZ zahlen.

Ob und welche Versicherungen Du abschließt, ist Dir überlassen. Ratsam ist es immer, eine Privathaftpflicht sowie eine Hausratversicherung abzuschließen.

Von Juli bis September kann ich mir nur die Miete leisten

Meinst Du damit die Kaltmiete oder Miete samt Betriebskosten. Vermutlich letzteres, denn der Vermieter wäre niemals damit einverstanden, dass Du Deine Vorauszahlungen nicht zahlst und damit musst Du schon die ganzen üblichen Wohnnebenkosten, wie Wasser, Heizung, Müll und sonstiges zahlen, auch wenn Du noch nicht in der Wohnung wohnst. Die Einsparung bei Wasser und ggf. Heizung macht sich erst in ca. 1 Jahr bemerkbar, wenn die Jahresabrechnung gemacht wird.

Strom: Auch hier hat der Vermieter größtes Interesse, dass er Dich als Inhaber des Anschlusses meldet, sobald Du eingezogen bist. Er müßte sonst Deine Stromkosten zahlen und er hat doch gar nicht im Griff, ob Du viel oder wenig in der Zeit brauchst.

Versicherungen: Also Haftpflicht, Hausrat- und sonstige private Versicherungen? Die zahlst Du unabhängig von der Wohnung und somit ist es egal, ob Du die ummeldest oder nicht.

Vor dem 1.7. kannst Du Dich nicht in Berlin anmelden. Der Wohnungsgeber (Vermieter) wird Dir auch kaum die notwendige Bescheinigung vorher ausstellen, denn dann würde er sich strafbar machen. Also Reisepassbeantragung erst ab 1.7.

Beitragszahlungen haben mit Ummeldung nichts zu tun und den Rundfunkbeitrag kannst Du etwas hinaus zögern.

Fazit: Du kannst nicht wirklich sparen und vor dem 1.7. keine Passbeantragung in Berlin.

USAfirefighter 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 20:20

Vielen Dank für deine Ausführliche Antwort!  Nun vor dem 1.7 will ich mich auch noch nicht ummelden, sondern im Juli am besten. Jedoch ziehe ich erst im September wirklich ein, Juli August wohne ich noch wo anders, bezahle aber schon die Warmmiete für JUL/AUG. Im Gesetzt ist man muss sich ummelden sobald man eingezogen ist. Das bin ich ja im Juli noch nicht, vielleicht nur meine Möbel aber ich noch nicht. Ich würde mich aber bevor ich wirklich einziehe im EMA umelden (im Juli) damit ich gleich einen neuen Pass beantragen kann.

bwhoch2  19.04.2016, 22:47
@USAfirefighter

Du bist eingezogen, wenn Deine Möbel drin sind. Ab dem Zeitpunkt bist Du eben noch woanders zu Gast. Niemand wird das überprüfen und niemand kann wirklich feststellen, wo Du Dich im Jul/Aug noch hauptsächlich aufhältst. Keine Sorge.

Wenn du deine Miete pünktlich zahlst, ist es dem Vermieter vollkommen egal, ob du da auch wirklich wohnst.

USAfirefighter 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 19:59

Ja, das weiß ich auch, jedoch geht es nicht darum, sodern ob ich die Ganzen Versicherungen abschließen muss sobald ich mich umgemeldet habe, oder sobald ich mich wirklich in der wohnung aufhalte. Oder ist das aufhalten in der Wohnung eine Voraussetzung für das Ummelden oder reicht da der Mietvertrag? 

DerHans  19.04.2016, 20:06
@USAfirefighter

Sobald du Mieter bist, haftest du natürlich auch für auftretende Schäden. Eine private Haftpflichtversicherung solltest du also auf jeden Fall haben. Und für die Verbrauchszahlen haftest du selbstverständlich auch.

USAfirefighter 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 20:08
@DerHans

Ja na klar, aber die wohnung steht vom Juli bis September leer. D.h. ich muss dennoch eine versicherung abschließen? Das mit den Nebenkosten ist klar, aber wenn keine in der wohnung ist, kann auch keiner was verbrauchen. 

DerHans  19.04.2016, 20:09
@USAfirefighter

Was ist, wenn während deiner Abwesenheit ein Rohrbruch auftritt?

Auch Einbrecher registrieren, wenn über längere Zeit der Briefkasten nicht geleert wird.

USAfirefighter 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 20:12
@DerHans

Hmm gutes argument.

Von Juli bis September kann ich mir nur die Miete leisten mehr nicht. Deswegen würde ich noch nicht einziehen wollen, damit ich mir Strom, Wasser und die Versicherungen spare.

Du sparst eigentlich nur wenn Du jetzt noch bei Deinen Eltern wohnst oder wenn nicht nicht, dann relativ wenig.

Strom und Wasser für 2 Monate macht auch nicht so viel aus.

Ja na klar, aber die wohnung steht vom Juli bis September leer. D.h. ich muss dennoch eine versicherung abschließen?

Du bist nicht verpflichtet eine Versicherung abzuschließen, aber es ist sinnvoll wenn man eine Hausratversicherung hat

 Aber wann zähle ich als Eingezogen?

Ab dem Zeitpunkt wo Dein Lebensmittelpunkt sich dort abspielt, musst Du Dich ummelden.

Du kannst also beruhigt schon ab 1. Juli die Wohnung mieten und im September einziehen und sich dann ummelden.

LG 

johnnymcmuff

USAfirefighter 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 20:24

Danke für deine Ausführliche Antwort! Kann ich mich denn vorher schon, also im Juli ummelden damit ich meinen Pass beantragen kann, obwohl ich dort noch nicht eingezogen bin? 

johnnymcmuff  19.04.2016, 20:56
@USAfirefighter

Kann ich mich denn vorher schon, also im Juli ummelden

Das ist schlecht, wenn Du z.B. Post von einer Behörde bekommst und da Fristen einzuhalten sind ist das nicht gut.

Ich würde mich also ummelden wenn ich da auch richtig einziehe.

Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist musst du dich auch in der neuen Wohnung ummelden.

Ob du dich in der Wohnung aufhalten tust oder nicht interessiert die RWE nicht. Wenn du dich dort nicht aufhälst musst du trotzdem deinen laufenden Kosten zahlen.

bwhoch2  19.04.2016, 19:56

Leider falsch. Erst wenn man wirklich einzieht, muss man sich ummelden. Erst dann kann auch der Vermieter guten Gewissens die Wohngungsgeberbescheinigung unterschreiben.

USAfirefighter 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 20:00
@bwhoch2

Das heißt ich muss mich erst ummelden, sobald ich wirklich drin wohne? Kann ich dennoch meine Sachen vorher dort lagern, bis ich tatsächlich dort einziehe? 

DerHans  19.04.2016, 20:07
@USAfirefighter

Was spricht denn dagegen, dich beim Einwohnermeldeamt umzumelden?

USAfirefighter 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 20:11
@DerHans

Dass, sobald ich das mache, anfangen muss Rundfunkgebühren zu zahlen, Versicherungen abzuschließen und mir einen Stromanbieter raussuchen muss, obwohl ich dort noch nicht wohnen werde bis September. Ich würde mich ja schon gern früher ummelden, zu beginn der ersten Miete damit ich meinen Reisepass direkt in Berlin ausstellen lassen kann, aber ich will halt das ganze oben genannte noch nicht zahlen, weil ich mich noch nicht in der Wohnung aufhalten werde bis September, obwohl ich schon ab dem 1. Juli dafür zahle. 

DerHans  19.04.2016, 20:14
@USAfirefighter

Den Pass kannst du doch ohne weiteres bereits an deinem jetzigen Wohnort verlängern lassen. Da wird die Adresse doch gar nicht eingetragen.

USAfirefighter 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 20:21
@DerHans

Doch wird sie ja eben, und wenn ich das jetzt im Mai mache, muss ich später in Berlin den Pass umändern lassen, auch wenn es nur ein Eintrag ist. 

Gerhart  20.04.2016, 08:56
@USAfirefighter

In meinem Reisepass steht nicht meine Adresse. Bist du ein ausländischer Staatsbürger?