Wohnung kündigen - wie sieht es mit strom aus (EON)?

2 Antworten

Du kannst immer zum Tag des Auszuges kündigen. Solange Du aber noch einen Schlüssel hast und Strom verbrauchen kannst nicht. Im Regelfall liest man am Tag der Wohnungsübergabe mit dem Vermieter die Zähler ab, wobei Du und der Vermieter unterschreiben. Eine Kopie dieses Zählerstandes schickst Du an den Energieversorger mit der Kündigung.

hat man da auch ne längere kündigungsfrist

In den Vertrag schauen.

und wenn ich die wohnung jetzt schon nicht mehr bewohne, kann ich jetzt auch kündigen?

Zum Mietvertragsende, ja.