Wohnung gekauft auf Eigenbedarf, Sohn zieht ein was jetzt?
Hallo zusammen, ich wollte mal nachfragen, da ich leider nichts genaues zu dem Thema finden konnte, wie und ob was geregelt ist und wo das drin steht. Die Situation ist, dass meine Eltern eine Wohnung gekauft haben in die ich einziehen soll. Natürlich werde ich ihnen alle Kosten erstatten die sie für den Kredit zahlen. Nur fanden wir es besser das ich an meine Eltern Miete zahle anstatt an eine fremde Person. Können meine Eltern die Kosten steuerlich geltend machen obwohl sie diese auf Eigenbedarf gekauft haben. Ich werde über 66% des Mietspiegels zahlen. Der Notar und die Bank verlangt jetzt Unterlagen das sobald meine Eltern umgezogen sind sie die neue Anschrift mitteilen sollen. Dabei bin ich die Person die dort einziehen soll. Ist das rechtlich alles so in Ordnung?
Danke Euch für jede Rückmeldung.
4 Antworten
Das man die Wohnung als Geldanlage kauft, sollte man natürlich mit der Bank besprochen haben, da das Einfluss auf die Gestaltung der Finanzierung hat
es ist doch ein ziemlicher Unterschied, ob eine Mietzahlung (bisherige Wohnung) komplett wegfällt oder ob sie weiter zu zahlen ist
und die Mieteinkünfte müssen selbstverständlich versteuert werden
Vielen Dank für die Rückmeldung. Meine Eltern haben bei der Bank gemeldet, dass die Wohnung selber bewohnt wird und das ist wenn ich das richtig verstehe durch mich gegeben. Dadurch das ich alle kosten Decke, dürfte es die Bank doch nicht weiter interessieren oder können die Probleme machen, wenn sie sehen das die Wohnung vermietet ist an mich als Sohn und dann sagen das das nicht in Ordnung ist? Gibt es hier auch eine mindestdauer für meine Eltern wie lange sie die Wohnung „selber nutzen“ müssen?
Deine Eltern kaufen die Wohnung, due sollen einfach einen Mietvertrag mit dir machen, dann können sie die Ausgaben steuerlich geltend machen... allerdings müssen Dünger Mieteinnahmen natürlich auch versteuern.,,
sollten sie natürlich baukindergeld beantragen, müssten sie auch mit dir da gemeldet sein
Die Anschriftenänderung hat ausschließlich formalen Charakter (z.B. Zustelladresse für die Rechnung des Notars).
Da Finanzamt will nur Steuern auf die Mieten erheben.
Der Eigenbedarf ist mit der Nutzung durch Sie als Sohn erfüllt.
Was Deine Eltern mit der gekauften Wohnung machen, ist ausschließlich deren Sache. Sie können die Wohnung selbst bewohnen, vermieten an wen auch immer.
Steuerlich ist zu berücksichtigen, dass Deine Eltern die Einkünfte versteuern müssen. Allerdings auch die Kosten absetzen können. Da wir hier keine Steuerberatung machen dürfen, empfehle ich, einen Steuerberater zu konsultieren.