Wohnung gegen Sex?
Ich habe vor kurzem von einem Fall in Berlin gelesen, bei dem ein Vermieter nur den hübschesten Frauen seine Wohnung vermietet hat und auch nur dann, wenn sie mit ihm schlafen, egal ob sie in einer Beziehung sind oder nicht. Ist es eigentlich legal, so etwas zu tun?
8 Antworten
Die Forderung könnte als Nötigung ggf sogar strafbar sein.
Auf jeden fall wäre sie zivilrechtlich nichtig.
Als Frau würde ich falls nötig erst einmal zustimmen und nach Unterschrift sagen er könne mich mal am Arsch lecken (natürlich nur im übertragenden Sinn). Selbst wenn das im vertrag drin steht würde einige Kündigung deswegen aller Voraussicht nach nicht durchgehen. Und ich würde ihm ankündigen das ich, wenn er es versucht Strafanzeige stelle.
also praktisch könnte man die Wohnung nehmen, den Sex dann verweigern (da sittenwidrig und damit nicht vertragsinhalt)... raus bekommt er einen dann nicht mehr. Wobei ob man so einen Vermieter haben will....
§§ der Nötigung bis hin der Erpressung.
Aber wo - hier keine Klägerin - dort kein Richter.
Zudem Sie ist in der Beweispflicht...
Das ist nicht legal, aber leider Alltag.
Ich hatte in Leipzig und Augsburg nach Wohnungen gesucht. Da wurde ich immer gefragt, ob ich mal ein Bild schicken kann, ob ich auch massieren könnte etc.
Einer war besonders frech.
Der hat mir sofort einen Text geschrieben, in dem er meinte, dass er mir sofort eine Wohnung besorgen könnte, wenn ich von da an seine Freundin wäre. Er würde mir monatlich den Betrag X zahlen, Sex gäbe es dann mindestens X mal in der Woche und auch für Ausflüge etc. würde er dann selbstverständlich zahlen.
Da war ich erst mal baff.
Das viele Geld sehe ich bis heute nicht und der Sex ist zwar schön, aber relativ selten. Er ist ein ganz netter Typ. Zwar chaotisch und vergesslich, aber schwer in Ordnung. ;)
... was aus dem Frechdachs in der Mail geworden ist, weiß ich leider nicht. XD
Good girl! 😂
ein Vermieter nur den hübschesten Frauen seine Wohnung vermietet hat und auch nur dann, wenn sie mit ihm schlafen
Spätestens, wenn er nur eine Wohnung hat, dafür aber mit mehreren Bewerberinnen gevögelt hat, ist er ja vertragsbrüchig geworden. Und Verträge sind zu erfüllen. Und natürlich ist das auch eine Erpressung. Anders ist es, wenn die Bewerberin es dem Vermieter aus freien Stücken besorgt und davon keine Gegenleistung abhängig ist.
Aber wer möchte schon durch einen schnellen Fìck an eine Wohnung kommen? Denn dieser Zustand würde ja nicht mit dem Beginn des Mietverhältnisses enden. Die Frau wäre ihn nie los, beide Vertragsparteien würden früher oder später in unschöner Weise aneinander geraten.
Und wie hat sich dieses Setup jetzt so im Alltag bewährt?