Wohnsitz-Wechsel wegen gewünschter Schule für das eigene Kind? Welche Konsequenzen?
Wir haben folgenden Fall. Unser kleineres Kind wird demnächst schulpflichtig. Und wenn wir nichts ändern kommt sie auf die Grundschule A - die wir aber auf keinem Fall wollen (warum möchte ich hier nicht im Detail ausführen).
Nun überlegen wir, den Wohnsitz des Kindes und eventuell eines Elternteiles zum Opa zu verlegen, weil das Kind dann auf die gewünschte Grundschule B kommt. Wir wollen natürlich nicht wirklich umziehen, sondern nur den Wohnsitz umtragen lassen.
Wer hat sowas schon mal gemacht? Was hat das alles für Konsequenzen, speziell rechtlicher Art? Wir kriegen keine Eigenheimzulage mehr, der Punkt wäre also egal. Danke für eure Hilfe.
5 Antworten
meine Nichte konnte auf eine andere Schule gehen als die zu ihrem Sprengel gehörige, weil die Nachmittagsbetreuung in diesem anderen Sprengel lag. Frag mal die Lehrerin der Schule, auf die ihr sie schicken möchtet, die kennt das Problem bestimmt. (Opa darf aber nicht die Nachmittagsbetreung sein, soviel ich weiß..) Viel Glück!
Womöglich braucht ihr so einen Umstand gar nicht zu machen, sondern einfach beantragen mit dem Argument dass die Großeltern den Lütten zur Schule bringen und holen müssen. Das sollte doch funktionieren. Es ist auf jeden Fall Wert es zu probieren. LG Lotusblume
Mit dem Schulwechsel, das ist so eine Sache. Meine Tochter hat bis zum 3. Schuljahr 3 Schulen besucht, ohne Schaden. Da sie ende Okt. Geburtstag hat wäre sie erst mit fast sieben in die Schule gegangen. Die Reife hatte sie aber und wollte partou in kein Kindergarten mehr. So ist sie in eine Eingangsstufe einer Grundschule gegangen, die auf 5 Jahre angelegt ist. Dann sind wir umgezogen und sie ist regulär mit den anderen Kindern aus dem Ort eingeschult worden. Da der Ortsteil so klein war, gab es die Grundschule nur bis zum zweiten Schuljahr. Die Dritte Klasse war denn in der Nachbargemeinde, wo die Klassen noch mal durcheinander gewürfelt wurden. Die 5 Klasse wieder eine neue Schule, bis zur 10 und danach Fachoberschule. Meine Tochter hat diese Schulen alle gut durchlaufen. Ich denke das ist auch bisschen vom Kind abhängig. Vor allem keine Panik. Eines würde ich euch bitten. Keine negativen Äußerungen in Gegenwart des Kindes über die Schule, egal welche es sein wird. Womöglich kommt sie gut klar und wird nur verunsichert, wenn sie mitbekommt, dass die Eltern ein ich sage mal "ungutes Gefühl" haben. Wünsche euch, dass ihr die beste Möglichkeit findet. LG Lotus
Uns ging es früher auch so, unser Großer kam in die dritte Klasse und der Kleine wurde eingeschult, als wir umgezogen sind. Hatten Antrag gestellt, dass der Kleine auf die gleiche Schule wie sein Bruder gehen darf, aber war nichts zu machen, im Gegenteil, sie meinten, dass wir auch den Großen in die Schule für das entsprechende Einzugsgebiet umschulen müssten, das wollten wir natürlich nicht. Wir haben also Hauptwohnsitz der Jungs bei den Großeltern angemeldet, da sie im Einzugsgebiet wohnen und ihr eigentliches Zuhause als Nebenwohnsitz, damit war für das Schulamt alles geklärt, hieß, dass beide Kinder jetzt auf diese Schule gehen können, da sie ja im Einzugsgebiet wohnen. War also nur wichtig, dass es auf dem Papier stand. Ansonsten hatten wir dadurch keine Konsequenzen, kam nur mal die Anfrage von der Kindergeldkasse, da die Kinder ja nicht bei uns den Hauptwohnsitz hatten, aber nachdem wir den Fall geschildert hatten, gab es auch da keine Probleme. Also dann viel Glück.
hallo duundich367 da ich momentan vor den selben problem stehe mit den gastanträgen meiner kinder wollte ich sie auch beim opa als hauptwohnsitz anmelden jetzt wollte ich nur fragen ob es irgendwelche fragen vom einwohnermeldeamt gab , warum die kinder allein den hauptwohnsitz wechseln oder ob man das ohne probleme machen kann ? gibt es sonst noch irgendetwas wo man probleme bekommen könnte wie zum beispiel finanzamt da ja die kinder auf der lohnsteuerkarte stehen oder bleibt das alle wie gehabt ? da meine kinder bereits beim opa als 2 . wohnsitz gemeldet sind würde ich das nur tauschen das sie dann beim opa als hauptwohsitz wohnen und bei mir als 2 . wohnsitz ich hoffe nur das das alles klappt da ich meinen kindern nicht schon wieder ein schulwechsel zumuten . würde mich über antwort von dir freuen
Bei uns gibt es erfreulicherweise inzwischen die freie Schulwahl. Jetzt weiss ich nicht, wo Du wohnst...würde es nicht reichen, zu behaupten, dass das Kind (fast) täglich nach der Schule vom Großvater betreut wird und es deswegen auf diese Schule gehen soll? Hier ging so etwas immer.
Zum einen gibt es doch, zumindest hier in NRW, ab dem kommenden Jahr die freie Grundschulwahl.Zum anderen hatte man auch bisher die Möglichkeit, sein KInd auf die "gewünschte" Schule zu shcicken, wenn man bestimmte Gründe hatte. Einer der Gründe kann z.B. die Betreuungsmöglichkeit nach Schulschluss sein.So kenne ich Eltern, die ihre Kinder an einer anderen als der in ihrem Einzugsgebiet gehörenden Schule angemeldet haben, weil sie berufstätig waren u. z.B. Oma oder eine Freundin, die das Kind betreuten in der Nähe wohnten. Ob das so ist, wurde auch von der Schule oder dem Schulamt nie näher geprüft. Ich weiß das, weil ich einer Bekannten mal proforma so ein Schriftstück unterschrieben habe.
Hallo Lotublume12 und die anderen Antwortenden, vielen Dank für die guten Antworten!
Wir haben um die Ecke beim Schulamt angefragt, ob wir nicht wegen Abholung und Betreuung durch die Großeltern eine Chance haben, die "richtige" Schule zu kriegen. Das Problem dabei ist, dass wohl erst immer kurz vor Schulbeginn über so einen Antrag entschieden wird. Und zwar jedes Jahr auf's Neue. Und oft hängt sowas von der zufälligen Anzahl an Schülern zusammen, also z.B. ob noch ein Kind für eine dritte Klassse pro Jahrgang fehlt. Auf das Argument hin, dass man einem so kleinen Kind ja nicht unbedingt nach einem Jahr einen Schulwechsel zumuten sollte, meite die Frau vom Amt lapidar, dass andere Kinder auch umziehen müßten und damit die Schule wechseln müßten. Deswegen wären wir gerne sicherer gegangen. Grüße vinoveritas