Dürfen Eltern seinem Kind verbieten raus zu gehen?
Hallo, darf ein Elternteil seinem Kind verbieten raus zu gehen? Das Kind ist 14Jahre alt. Die Eltern wollen das als strafe haben, also die Strafe ist: Nicht raus gehen 2 tage lang dürfen sie das bestimmen oder ist das Freiheits beschränkung? Danke im vorraus.
18 Antworten
also manche antworten sind echt... ähm... "Kindisch"...
Solange du dich im Haus frei bewegen darfst ist es KEINE Freiheitsberaubung, sobald sie dich in ketten stecken wäre es eine xD
und die antworten wie: "Verbiete es", "Nein ist freiheitsberaubung" usw...
wir reden hier nicht von zwei monaten, wir reden hier von zwei tagen-.-
Du könntest die 2 Tage auch als "Lernzeit" ansehen... schadet niemanden.. oder auch einfach mal faulenzen...
Du hättest auch einfach in Wikipedia gucken können... http://de.wikipedia.org/wiki/Hausarrest xD
Du bist das Kind, denke ich. Und du hast einen normalen Hausarest. Heutzutage darf mann Kinder nicht schlagen und das ist auch gut so. Dann müssen die Eltern eben andere Methoden anwenden, um das Kind zum Horchen erziehen. Die Kinder haben nähmlich auch Verpflichtungen, nicht nur Rechte. Also durchaus legale gängige Methode.
Die Eltern sind erziehungsberechtigt und können Hausarrest als eine mögliche Strafe aussprechen.
Das dürfen sie.
Nein, das ist gegen das Gesetz und damit Freiheitsberaubungund unzulässig. Jeder hat das Recht, frische Atemluft zu schnappen!
Hausarrest heißt ja auch nicht dass man nicht mal den kopf aus dem Fenster halten oder sich kurz vor die tür stellen darf und man wird ja auch nicht irgendwo eingesperrt im Sinne von in einem kleinen Raum eingeschlossen, jeder ist wahrscheinlich schonmal ein Wochenende nicht rausgegangen oder das ist ja im Grunde nichts anderes nur halt unfreiwillig und in die schule darf man schließlich auch gehen?
Aber man kann echt durchdrehen, wenn man eingespertt ist! Lagerkoller oder wie das heißt...
Einsperren ist aber wieder verboten.
Einsperren ist verboten!!!!!!!!!! Auch rausgehen darf man und die Eltern haben nicht das recht, das einem zu verbieten!!
Verbieten können sie es schon, sie haben das aufentaltsbestimmungs recht. Aber sie dürfen eben niemanden einsperren, wenn sie nicht an das Verbot gehalten wird, können die Eltern gerne eine Verfühgung erwirken.
Das stimmt, aber geshalb ist es nicht unbedingt Freiheitsberaubung. Das verbot rauszugehen ist nicht unbedingt ein verstß gegen §239 StGB.