adresse ändern ohne mietvertrag (wohnen bei schwester)?
hallo wenn man seine Adresse auf sein Personalausweis ändern lassen will muss man ja beim Einwohnermeldeamt sein Mietvertrag vorlegen nun ist es aber so das ich bei meiner Schwester einziehe die dort schon seit 13 Jahren gemeldet ist weis jemand ob ich trotzdem den Mietvertrag brauche? oder reicht es wenn ich sage das ich da mit einziehe? ich meine es ist ja so das der Vor und auch Nachname anders ist der auf den Mietvertrag steht als mein Name denn meine Schwester hat ein anderen Nachname, zum anderen kann es aber sein das die Wohnung über den Name meiner Schwester ihren Freund läuft.
also weis jemand ob es reicht das ich da einziehe oder brauche ich einen Mietvertrag? Vielleicht geht es ja auch das ich den Personalausweis meiner Schwester vorlege um zu zeigen das sie da wirklich wohnt. Das Problem is eben das meine Schwester nicht weis wo sie den Mietvertrag hat. lg
4 Antworten
wenn Du bei Deiner Schwester einziehen willst, dann braucht Ihr zunächst einmal die Genehmigung des Vermieters, denn Du würdest da zur Untermiete wohnen.
Wenn der Vermieter dem zustimmt, ist Deine Schwester sozusagen Deine Vermieterin und sie kann Dir eine Vermieterbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) ausstellen.
Vordrucke findest Du im Netz.
bist du dir sicher, dass das auch für Geschwister gilt? Ich bin mir da grad nicht ganz sicher, bis zu welchem Verwandtschaftsgrad die Zustimmung nicht notwendig ist.
zum anderen kann es aber sein das die Wohnung über den Name meiner Schwester ihren Freund läuft.
hier braucht sie auf jeden Fall die Zustimmung des Vermieters.
Sonst könnte ja Jeder Jeden einziehen lassen
Sonst könnte ja Jeder Jeden einziehen lassen
Das kann auch jeder. Das möglicherweise keine Zustimmung des Eigentümers vorliegt ist erst mal irrelevant.
Das trifft nur für Eltern, Kinder und Ehegatten sowie eingetragene Partnerschaften zu, nicht für Geschwister.
Es bedarf also sowohl der Zuzug als auch die Untervermietung der Zustimmung des Vermieters. Ohne die läge eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte vor mit der möglichen Konsequenz der Kündigung des Vermieters.
Noch mal, die Wohnungsgeberbestätigung hat nichts, aber auch gar nichts, mit einer evtl. Vermietung zu tun.
Die Wohnungsgeberbestätigung hat mit Vermietung rein gar nichts zu tun.
Ob Deine Schwester da wohnt ist doch völlig egal - Du musst beweisen, dass Du da wohnst, und das geht seit neuestem nur noch mit einer Wohnungsgeberbestätigung, Mietvertrag reicht also sowieso nicht aus
https://thformular.thueringen.de/thueform/cfs/eject/pdf/2758.pdf?MANDANTID=18&FORMUID=BMG-003-DE-FL
http://www.merseburg.de/de/wohnungsgeberbescheinigung-nach-19-des-bundesmeldegesetzes.html
Es kommt drauf an, was du bzw. deine Schwester wollen. Bei Untervermietung an dich käme (mit nötiger Zustimmung des Vermieters deiner Freundin/deren Freundes) ein Untermietverhältnis zu Stande. Dementsprechend benötigst du von denen/der die sog. Wohnungsgeberbescheinigung die du beim EMA vorlegen musst. Das muss binnen 14 Tagen nach deinem Einzug erfolgen.
Ob ein Mietverhältnis besteht oder nicht ist für die Wohnungsgeberbestätigung doch völlig irrelevant.
Der der Wohnraum zur Verfügung stellt muß diese Bestätigung ausstellen, fertig.
#anitari, deine Korrektur/dein Hinweis ist berechtigt, schließe mich nunmehr dieser Rechtsauffassung vollinhaltlich an. Danke für deinen hilfreichen Kommentar.
Ich hab mich nochmals umfassend mit der Problematik vertraut gemacht.
hallo wenn man seine Adresse auf sein Personalausweis ändern lassen will muss man ja beim Einwohnermeldeamt sein Mietvertrag vorlegen
Nein. Die Wohnungsgeberbestätigung.
Wenn Du zu deiner Schwester ziehst ist sie Wohnungsgeber und muß diese Bescheinigung ausstellen.
Ist sie nicht Eigentümer der Wohnung muß sie angeben wer das ist.
Von Untermiete lese ich da nichts und der Zuzug von Familienangehörigen bedarf nicht der Zustimmung des Vermieters. Da reicht eine Info.