Wohnrecht für Bruder

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Autsch, das ist hart. War wohl das Lieblingsbubi der Mutter??

Wie auch immer, ist das Testament notariell verfasst worden, besteht ein notarielles Wohnrecht. Das wäre wichtig zu wissen.

Und ja, ihr habt quasi, falls das Wohnrecht notariell verbrieft ist, nur die Verantwortlichkeiten. Dein Bruder kann quasi von euch verlangen, dass ihr ihn für das Wohnrecht (er muss ja darauf verzichten, wenn das Haus verkauft werden soll) finanziell entschädigt.

Erkundigt euch beim Notar, wie das Ganze ist und lasst euch anwaltlich beraten (war die Mutter richtig im Kopf, als dieses Testament aufgesetzt worden ist?), daran könnt ihr vielleicht den Hebel ansetzen.

Hotzelmann 
Beitragsersteller
 25.10.2011, 23:42

Ich möchte meinen, daß du leider recht hast. Vielen Dank auch!

Bei dem Wohnrecht stellt sich die Frage..hat er ein kostenloses Wohnrecht?

Das heist muss er auch keine Strom- und Nebenkosten die durch seine Nutzung anfallen, bezahlen?

Stellt ihn das Testament von allen Zahlungen, anteilig des ganzen Besitzes frei?

Wenn er die anfallenden Kosten bezahlen muss, könnt ihr es abwarten, denn irgendwann geht es ihm nass rein.

Das Haus kann auch mit Wohnrecht verkauft werden. Dazu wird das Lebensalter des Bruders hochgerechnet mit dem Durchschnittsmietpreis multipliziert und vom Kaufpreis in Abzug gebracht.

Die Erben haben aber die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil zu fordern. Sollte so etwas passieren, kann es sein, dass das per Testament vermachte Wohnrecht nichts wert ist.

Um alle Möglichkeiten auzuschöpfen solltest du dich von einem Anwalt oder dem Notar der das Testament aufgesetzt hat erkundigen.

Der Notar muss dir kostenlos Auskunft geben.

mariechen3  25.10.2011, 15:22

super antwort!

ich hoffe, der Fall ist noch nicht eingetreten. Wichtig wäre aber noch zu wissen - hat der Vater ein Testament gemacht - wenn nicht, gehört das Haus nicht der Mutter allein, sondern auch zum Teil den 3 Kindern. Auch wenn die Mutter es zur Zeit allein nutzt.

Die beiden anderen Geschwister bekommen den Pflichtteil = 1 / 2 des gesetzlichen Teils also je 1 / 6 tes des Verkehrswertes ! Nicht so, wenn die Mutter das Haus vor mind. 10 Jahren dem Sohn übereignet hätte ! Die beiden Söhne könnten Bargeld forden !

als erstes gibt es ein -testament, das nur besagt das er ein -wohnrecht hat, und nachlassverwalter eingesetzt ist, sowie die anderen brüder nicht namentlich genannt werden, stehen sie nicht mehr in der gesetzlichen erbfolge, sondern erhalten, nur den gesetzlichen -pflichtteil erhalten,die die brüder einklagen müssten

diese ganze erbschaftssache müßte aber über ein r.a. laufen, weil dieser das gesamte erbgut-sache feststellen muss, und alles muss jeder aus seiner eigener tasche es bez.,rechschutzvers. tritt bei erbsachen nicht ein