wohngeldrückzahlung ,stundung mit zinsen?

5 Antworten

Ob 10 Euro angemessen sind, vermag ich nicht zu beurteilen, Stundungszinsen dürften aber grundsätzlich wohl schon in Ordnung sein. ABER 1. ein Bußgeld gibt es bei einer Ordnungswidrigkeit und nicht einer Straftat (die wäre gegeben, wenn Du bei einer Antragsstellung bereits falsche Angaben gemacht hast) und 2. erscheint mit 500,- Euro bei einem solchen Verstoß viel zu viel. Oder sind die 500,- Euro die Rückzahlung plus Bußgeld?

Hast Du doppelt whg-geld bezogen? und für wielang? * Der Zinssatz sollte in der letzten Zahlungsaufforderung stehen, rechne mal alles nach.*. Wenn die 500 Bußgeld sind hast Du darüber ein gesondertes Schreiben.Eigentlich kriegt man einen Bußgeldbescheid, ich glaub vom Ordnungsamt. :-(

zinszahlung ist normal - über die höhe kann ich nichts sagen, aber du willst ja die Ratenzahlung.

hallo,

du solltest einen rechtsanwalt konsultieren der dich in dieser sache vertritt.

nein doppelt hab ich nichts bezogen ... hatte es bezogen für meine alte whg hatte vergessen das da anzugeben das ich umgezogen bin... jetzt soll ich das zurückzahlen... 500 euro bußgeld und die rückzahlung vom wohngeld beträgt 2550