Wohngeldbezug: Informationspflicht Abwesenheit (wegen Urlaub)?
Hallo Leser,
ich beziehe Wohngeld.
Bin ich dazu verpflichtet dem Wohnungsamt mitzuteilen, dass ich in einen Urlaub fahre?
Quasi wie eine Informationspflicht über meine Abwesenheit (falls Post vom Amt käme oder sie mich erreichen wollten...).
Ich bin mir nicht sicher was es für einen Eindruck macht zu sagen ich fahre in einen Urlaub (doch das Ganze ist extrem Low-Budget). Ich bin doch nicht verpflichtet zu sagen wo ich hinfahre und wie viel es kostet, oder?
Über eure Hilfe freue ich mich!
Danke & viele Grüße, Beringia
4 Antworten
Da niemand für einen Urlaub den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen aufgibt, brauchst du diesen auch nicht der Wohngeldbehörde mitteilen. Du bist nur einige Tage/Wochen nicht in der Wohnung, gibst sie ja doch aber nicht auf und musst weiterhin deiner Mietzahlungsverpflichtung nachkommen.
Du musst deinen Postkasten regelmäßig leeren, jemanden beauftragen oder ähnliches. Dass du konkret in den Urlaub fährst musst du nicht angeben.
Nein, aber dennoch solltest du dafür sorgen das dein Briefkasten von einer Person deines Vertrauens während deiner Abwesenheit regelmäßig geleert wird, es kann ja auch was wichtiges von anderer Stelle kommen !
Bei Wohngeldbezug musst Du nicht angeben, dass Du Urlaub machst.