Erstantrag oder Weiterbewilligung bei wohngeld?

2 Antworten

Das ist ein Erstantrag.

Ein Weiterleistungsantrag wäre es nur, wenn es zu keiner Zahlungs-/Bewilligungsunterbrechung käme. Ist ein Bewilligungszeitraum ausgelaufen und du stellst nicht spätestens bis zum Ablauf des Folgemonats einen Weiterleistungsantrag, muss immer ein Erstantrag gestellt werden. 

Wenn dein Wohngeld durch einen Aufhebungsbescheid aufgehoben wurde, dann musst du wieder einen ganz neuen Antrag stellen.

Eine Veränderungsmitteilung würde man während des Leistungsbezuges machen, sollte sich da etwas verändert haben was Einfluss auf den Anspruch hat und einen Weiterbewilligungsantrag stellt man rechtzeitig bevor der alte Bescheid abgelaufen ist, damit keine Unterbrechung der Zahlungen eintritt.

knobibraut 
Beitragsersteller
 17.11.2019, 09:40

ja das dachte ich mir schon...naja, wer das eine will, muss das andere mögen, was?*gg..Danke für deine prompten Info´s!