Erstantrag oder Weiterbewilligung bei wohngeld?
Hallo zusammen!
Wenn ich schon ein halbes Jahr Wohngeld bezogen hatte , dann in Arbeit war und jetzt neu beantragen möchte, muss ich wieder einen Erstantrag stellen oder ist das dann eine Veränderungsmitteilung??
2 Antworten
Das ist ein Erstantrag.
Ein Weiterleistungsantrag wäre es nur, wenn es zu keiner Zahlungs-/Bewilligungsunterbrechung käme. Ist ein Bewilligungszeitraum ausgelaufen und du stellst nicht spätestens bis zum Ablauf des Folgemonats einen Weiterleistungsantrag, muss immer ein Erstantrag gestellt werden.
Wenn dein Wohngeld durch einen Aufhebungsbescheid aufgehoben wurde, dann musst du wieder einen ganz neuen Antrag stellen.
Eine Veränderungsmitteilung würde man während des Leistungsbezuges machen, sollte sich da etwas verändert haben was Einfluss auf den Anspruch hat und einen Weiterbewilligungsantrag stellt man rechtzeitig bevor der alte Bescheid abgelaufen ist, damit keine Unterbrechung der Zahlungen eintritt.
Bitteschön
ja das dachte ich mir schon...naja, wer das eine will, muss das andere mögen, was?*gg..Danke für deine prompten Info´s!