Trotz ankündigung meiner Abwesenheit - Heizungsableser will Geld für neuen Termin
Hallo Ihr Wissenden! Folgende Situation: Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Am 10.12.13 sah ich im Hausflur eine Nachricht hängen, dass der Heizungsableser am 20.12.13 vorbeikommen wollte. Da ich aber am 18.12.13 für längere Zeit in Urlaub flog, schickte ich eine Email an das Unternehmen. In dieser Mail kündigte ich an, bis einschliesslich 5.1.14 NICHT in der Stadt zu sein und bat um einen Ausweichtermin. Die freundliche Mitarbeiterin antwortete mir, dass das garkein Problem sei und ich von dem Ableser eine Postkarte mit neuem Termin bekommen würde. Bei meiner gestrigen Ankunft, fand ich dann besagte Postkarte, auf der Stand: "Ihr neuer Ablesetermin ist am 3.1.2014.". Also schrieb ich erneut eine Mail und bat darum, da ich ja frühzeitig ankündigte bis 5.1. nicht anwesend zu sein, einen neuen kostenfreien Termin zu bekommen. Hier weigert sich die Firma nun und sagt, ich müsse für einen neuen Termin finanziell aufkommen.
Ich muss sagen, dass ich dieses Verhalten nicht ganz rechtens finde. Natürlich verstehe ich, dass in einem Mehrfamilienhaus nicht jeder einen individuellen Termin bekommen kann. Aber mein verschulden war es definitiv auch nicht.
Bin ich dazu verpflichtet den 3. Termin zu zahlen?
2 Antworten
Ist es auch nicht. Du hast rechtzeitig angekündigt, dass Du nicht da bist. Sie können daher kein Geld verlangen. Verlange den Geschäftsführer und konfrontiere ihn mit den Beweisen. Wollen Sie immernoch Geld, gehe zum Mieterbund und lass Dir dort anwaltlich helfen. Die sind gut und vor allem billiger als ein normaler Anwalt
Die würden mich auch interessieren :-)
Tatsächlich hat der Ablesedienst für deine Adresse einen Termin und einen Ausweichtermin fest eingeplant.
"Natürlich verstehe ich, dass in einem Mehrfamilienhaus nicht jeder einen individuellen Termin bekommen kann." Eben. Da reichen nun zwei völlig aus.
Kann man beide nicht wahrnehmen und will man keinen Nachbarn oder Vertrauten damit beauftragen, zahlt man eben die Anfahrt seines Individualtermins.
Oder lässt es auf ein Schätzung und Erstattung ankommen.
Gibt es denn dafür Quellen oder Referenzurteile?
Ja die gibt es. Siehe:
LG München I, - 12 O 7987/00 –
Der Ablesetermin für die Heizung muss mindestens 10 bis 14 Tage vorher bekannt gegeben werden. Dann hat man auch genug Zeit, der Ablesefirma mitzuteilen, dass man zur angegebenen Zeit nicht zu Hause ist. Wer das rechtzeitig mitteilt, muss für einen zweiten oder sogar eine dritten Ablesetermin nichts bezahlen, auch wenn das aus dem Aushang im Haus oft nicht hervorgeht. Voraussetzung: Es liegen berechtigte Gründe vor. Das kann etwa sein, weil man im Urlaub ist, im Krankenhaus ist oder auch einfach beruflichen Stress hat und deswegen nicht zu Hause sein kann. Wer aus solchen Gründen einen neuen Termin vereinbart, muss nichts bezahlen. Man ist auch nicht verpflichtet, seinen Wohnungsschlüssel einer Person im Haus zu überlassen. Wenn man eben keinen Nachbarn seines Vertrauens hat, dann muss das akzeptiert werden. Es könnte ja sein, man ist erst vor kurzem eingezogen und kennt noch niemanden so richtig. Anders sieht es aber aus, wenn der Mieter Ablesetermine einfach nicht wahrnimmt, weil er sich nicht darum kümmert. Das muss er zahlen. Die Ablesefirma darf dann Schadensersatz oder den Ersatz für Fahrtkosten verlangen, wenn der Mieter seiner Pflicht zur Zusammenarbeit mehrfach nicht nachkommt, obwohl die Firma ihr Kommen immer rechtzeitig angekündigt hat. Wer drei Mal den Ablesetermin schuldhaft versäumt hat, muss sich notfalls eine Schätzung gefallen lassen, Amtsgericht Brandenburg.
Für Berufstätige gilt, dass durchaus verlangt werden kann, dass sie einen Ablesetermin auch tagsüber wahrnehmen müssen. Ein Mieter kann also nicht verlangen, dass die Ablesefirma erst abends kommt. Wenn Mieter gar keine Möglichkeit haben, zu Hause zu sein oder Nachbarn einen Schlüssel zu hinterlegen, dann müssen sie damit rechnen, dass der Verbrauch geschätzt wird, wenn nicht abgelesen werden kann. Aber: Wird der erste Ablesetermin versäumt, darf nur geschätzt werden, wenn der Mieter schuldhaft das Ablesen nicht ermöglicht. Auch ein Alternativtermin muss mindestens 14 Tage später liegen (Landgericht München, Az. 12 O 7987/00).
Wenn noch Fragen sind PM
Meines Wissens nach, ist das völlig richtig. Du bekommst EINEN kostenfreien Ausweichtermin. Den dritten musst Du bezahlen. So steht es auch in der Rechtsbelehrung. Da bleibt Dir eigentlich nur, einer Person Deines Vertrauens den Wohnungsschlüssel zu überlassen.
Die Ablesefirma hat aber auch die Möglichkeit, eine Pauschalabrechnung OHNE Termin zu erstellen. Sollte Dir dabei zuviel berechnet werden, wird dies bei der nächsten Ablesung verrechnet oder Du bekommst den zuviel bezahlten Betrag erstattet. Liegt immer an der Vorgehensweise der jeweiligen Firma.
Diese möglichkeit sollte Dir aber auch schon mal eröffnet werden.
Das klingt doch schonmal sehr beruhigend. Gibt es dazu Quellen oder Referenzurteile o.ä?