Wohngeld als Schwerbehinderter?

5 Antworten

Beides bekommst du nicht. Evtl. hast du einen Anspruch auf Mehrbedarf.

Schlicht und ergreifend - SGB II + Wohngeld gibt es nicht.

Dir steht außer dem Regelsatz lediglich ein Mehrbedarf zu.

Um wohngeldberechtigt zu sein, müsstest du erst einmal Mieter von Wohnraum sein. Darüber hinaus musst du über das nötige Mindesteinkommen verfügen und darfst als Schüler dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG haben.

Wenn du diese Voraussetzungen erfüllst, käme Wohngeld als Mietzuschuss in Betracht. Bei der Ermittlung deines Gesamteinkommens wird dann ein Freibetrag für schwerbehinderte Menschen zur Anwendung gebracht.

Wohngeld und Leistungen nach SGB II können nicht zusammen bezogen werden.

Ich vermute, dass du bei deinen Eltern ausziehen möchtest. Dann stelle bei deinem zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Wohnung.

Wohngeldzuschuß wird anhand deines monatlichen Einkommens (Monatliches Einkommen, Betrag der monatlichen Miete die du zahlen musst) gewährt. Eine Schwerbehinderung hat darauf keinen Einfluß.