Wohngeldantrag Durschnittseinkommen nur 3 Monate?
Ich habe Wohngeld beantragt und diese haben in der Berechnung nur 3 Monate von meinen 12 Monate Lohnabrechnungen berücksichtigt, da ich ab dem 04/2017 eine Stundenlohnerhöhung von 2% Brutto bekommen habe. Ich arbeite in einem Saisonbetrieb und in diesen 3 Monaten sind aber die Zuschläge mit am höchsten, in anderen Monaten fallen diese sehr viel geringer aus. Meine eigentliche Frage: Darf das Wohngeldamt nur auf Grund der Stundelohnerhöhung ab 04/2017 nur die Monate 4,5 und 6 als Grundlage nehmen, um das als einen jährlichen Durchschnitt zu nehmen für das gesamte Einkommen jährlich? Dann sind eben die Zeiten aus der Zeit, wo die Saison zu Ende ist und ich weniger verdiene, absolut unberücksichtigt? Das ist dann aber nicht meine reale Jahreseinnahme. Danke für jede hilfreiche Antwort!
1 Antwort
Die Wohngeldbehörde darf nicht nur drei Monate nehmen, sie muss es sogar. Der Einkommensberechnung liegt nämlich eine Einkommensprognose für die kommenden 12 Monate zugrunde und nicht das Einkommen der vergangenen Monate. Schließlich wird Wohngeld für die Zukunft gewährt und nicht für die Vergangenheit.
Welchen Sinn würde es machen, bei der Prognose ein Einkommen zu berücksichtigen, dass du gar nicht mehr hast. Du wirst auch in den folgenden 12 Monaten das um 2 % erhöhte Bruttoeinkommen erzielen. Die Berechnung ist also korrekt.
Natürlich werde ich die 2% in Zukunft erzielen Brutto, aber eben nicht einen Durchschnitt der allen anderen Zulagen, die man in den berücksichtigten 3 Monaten bekommt? Wochend/Nacht und Überstunden gibt es in den 3 berücksichtigten Monaten schon, aber in den unberücksichtigten eben nicht und die unberücksichtigte Zeit mit nur 2% mehr Brutto werde ich aber auch haben? Wäre das dann nicht richtiger, wenn man den gesamten Durchschnitt der 12 letzten Monate nimmt und dann darauf eben einen Aufschlag von 2% Brutto gesamt wie die Stundenlohnerhöhung aufschlägt?
Danke!