Eltern mit in den Mietvertrag Folgen?
Hallo Mein Freund und ich haben vor kurzem eine passende Wohnung gefunden. Der Vermieter möchte, dass die Eltern oder ein Elternteil in dem Mietvertrag mit aufgenommen werden. Wir machen beide eine Ausbildung. Allerdings ist diese Wohnung nur mit WBS zu bekommen. Den Schein haben wir schon vorliegen. Jetzt frage ich mich, wenn die Eltern mit drin stehen wie das mit dem WBS aussieht. Ist es dann noch rechtens, wenn wir den Schein haben? Zudem auch in Zukunft mit Wohngeld oder Arbeitslosengeld oder jede Hilfe, wo man die Haushaltsmitglieder mit angeben muss. Auch ob die Eltern das als Zweitwohnsitz angeben oder Steuern dafür bezahlen müssen. Der Vermieter möchte außerdem, dass sie eine Elternbürgschaft abschließen. Geht das denn überhaupt, wenn sie mit im Mietvertrag stehen? Dann würden sie ja für sich selbst bürgen. Also irgendwie Schwachsinn. Ich freue mich auf Antworten Nyluna
4 Antworten
Ich glaube nicht, das Deine/Eure Eltern als "Mieter" mit im Mietvertrag aufgeführt werden sollen, sondern das als "Bürgen".
Bei einer Bürgschaft haftet ein Bürge für die Verbindlichkeiten eines Anderen. Bürgschaften gibt es auch im Bereich des Mietrechts. Hier kann beispielsweise vertraglich vereinbart werden, dass eine Person (also eure Eltern) für die Mietschulden einer anderen Person haftbar gemacht werden kann, wenn diese zum Beispiel zahlungsunfähig ist. Gerade bei Mietern, die sehr einkommensschwach sind, sind Vermieter oft nicht bereit einen Mietvertrag auszustellen. Mit einer Bürgschaft lässt sich der Vermieter in vielen Fällen überzeugen. Grundsätzlich gibt es hier zwei unterschiedliche Formen der Bürgschaft. Der Regelfall ist die Ausfallbürgschaft, bei der beispielsweise im Falle von Mietschulden erst versucht werden muss das Geld beim Hauptschuldner einzutreiben. Erst wenn alle Fäden reißen und auch eine Zwangsvollstreckung erfolglos ist, können die Fehlbeträge beim Bürgen eingetrieben werden. Daneben gibt es noch die selbstschuldnerische Bürgschaft, die allerdings gesondert vereinbart werden muss. Bei dieser Form der Bürgschaft kann direkt gegen den Bürgen vorgegangen werden, ohne dass erst versucht werden muss die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben.
Jetzt frage ich mich, wenn die Eltern mit drin stehen wie das mit dem WBS aussieht. Ist es dann noch rechtens, wenn wir den Schein haben?
Die Eltern sollten einfach nur die Bürgschaft übernehmen und dann gibt es auch keine Probleme.
Geht das denn überhaupt, wenn sie mit im Mietvertrag stehen? Dann würden sie ja für sich selbst bürgen
Mit in den Mietvertrag eintragen muss meiner Meinung nach nicht sein.
Ich finde auch, dass es unsinnig ist. Redet nochmal mit dem Vermieter - eine Bürgschaft durch die Eltern reicht völlig aus.
Frag mal beim Mieterbund nach.