Nochmal von getsern: Was ist "Brotgeld"?

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Brotgeld war zu vergangenen Zeiten tägliche Zahlungen, die sich nach dem Getreidepreis gerichtet haben. Dieses wurde Soldaten oder Bauern gezahlt, um sich ihre Ration Brot zu kaufen. Die Menge war genau festgelegt und wurde in einer Tabelle festgehalten. Es ist also ein alter Begriff und hat eigentlich in unserem System (im Beamtendeutsch) offiziell keine Verwendung. Kann aber sein, dass das für Sozialleistungen und bestimmte Zahlungen, d.h. für Gelder, die für den Lebensunterhalt und die tägliche Ernährung gedacht sind, verwendet werden. Wahrscheinlich um den Unterschied zu Wohngeld, Bildungzahlungen etc. zu ziehen.

Geh hin und lass es Dir erklären. Wer Wohngeld bekommt, hat seit neuestem auch Anspruch darauf, dass seinen Kindern das Mittagessen in der Schule oder im Kindergarten bezahlt wird und auch eventuell Nachhilfe. Vielleicht meinen die das.

Krause1962  07.11.2011, 08:37

Das gehört zu den Leistungen des sogenannten "Bildungsgutscheines" , welches zu den Leistungen von ALG.II für Kinder gehört. Wer Wohngeld bekommt hat keinen Anspruch auf den Bidungsgutschein, er ist Geringverdiener, der 80% seines Bedarfes selbst bestreiten kann. Bitte nicht durcheinandr bringen, das sind ganz verschiedene soziale Transferleistungen des Staates!

glamourgirl79 
Beitragsersteller
 19.07.2011, 06:28

Nee das ist mir nämlich peinlich! Wir haben ein offenes Bürgerbüro, jeder bekommt da alles mit, von Diskretion kann dort keine Rede sein und ehrlich, mir ist das peinlich dorthin zu gehen und zu sagen: Ich hätte gerne einen Antrag auf Brotgeld. zumal ich mir vorstellen kann, dass mein Mann was falsches verstanden hat...noch peinlicher!

Akka2323  19.07.2011, 06:31
@glamourgirl79

Das muß Dir nicht peinlich sein. Du hast einen Anspruch. Dann ruf erstmal an und frag am Telefon.

In deinen Landkreis will ich O_O Hier versuchen die immer, einem so gut es geht zu verheimlichen, was einem alles zusteht, um Geld und Arbeit zu sparen.

Ruf doch mal zurück und frag nach^^

Es könnte soetwas wie Verpflegungsgeld sein.