Bekomme ich Wohngeld wenn mein Ausbildungsplatz zu weit weg ist?
Hey ich bin 16 Jahre alt und möchte eine Ausbildung machen. Allerdings sind alle Ausbildungsstellen mindestens 3 Stunden entfernt. Und in der Ausbildung bekomme ich auch nicht genügend Geld um eine Wohnung und alles andere zu finanzieren. Meine Frage ist nun ob man dann vllt zusätzlich Geld für die Wohnung bekommt?
Wäre nett wenn mir jemand weiter helfen könnte:)
(Meine Eltern erlauben mir es dafür auszuziehen)
4 Antworten
Nein, deine Eltern sind für deinen Unterhalt zuständig, sind sie nicht leistungsfähig käme evtl. BAB in Betracht.
Berufsausbildungsbeihilfe, wird beantragt bei Bundesagentur für Arbeit. Allerdings musst du auch jemanden finden, der dir eine Wohnung vermietet bzw. deinen Eltern da du ja noch minderjährig bist.
Okay vielen dank für die Hilfe.
Gerne
Wohngeld würde dir in einer Erstausbildung oder Studium nicht zustehen, außerdem müsstest du dafür dann schon Mieter oder Eigentümer von selber bewohntem Wohnraum sein und bräuchtest auch noch ein Mindesteinkommen.
Wenn du also noch keine Erstausbildung abgeschlossen hast, dann könntest du in einer dualen Berufsausbildung mit einer Vergütung dann nur BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Dazu müsstest du dann aber schon einen Mietvertrag haben und auf die Wohnung angemeldet sein, dann würde anhand des Einkommens der Eltern und deiner eigenen Nettovergütung berechnet ob und wenn ja was dir an BAB - zustehen würde.
Im Internet findest du dazu einen kostenlosen BAB - Rechner.
Wenn deine Eltern also nicht oder nur geringfügig leistungsfähig wären, dann könnte erst einmal nur ein ALG - 2 ( Hartz - lV ) Antrag beim Jobcenter gestellt werden, mit einem schriftlichen formlosen Antrag auf Kostenübernahme für den notwendigen Umzug in eine andere Stadt.
Es müsste also dann außer das du diese Ausbildung auch beginnen kannst das Einkommen deiner Eltern nachgewiesen werden und dann ggf.später auch dein Einkommen.
Ziehst du dann aus, dann steht dir min. das Kindergeld von derzeit 204 € zu, ab 2021 dann voraussichtlich min.219 €, wenn du von deinen Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst.
Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort. :)
Bitteschön
Nein.
Deine Eltern sind bis zum Ende der Erstausbildung für Dich zuständig. Außerdem verdienst Du doch Geld in der Ausbildung.
Okay danke hatte mich das gefragt weildas Geld in der Ausbildung wie gesagt nicht reicht
Wenn du noch in der Ausbildung bist, das 27 Lebensjahr noch nicht vollendet hast, dann sind erstmal deine Eltern dir gegenüber unterhaltspflichtig und auch das Kindergeld dass sie für dich bekommen, bekämst dann du. Darüber hinaus erhältst du ja auch eine Ausbildungsvergütung.
Okay danke,
Sie sind nicht fähig dazu was genau ist BAB