Wohngeld trotz Privatinsolvenz?
Hallo leute ich bin auf dem in die privatinsolvenz jetzt zu meiner frage ich verdiene 1800euro netta zahl aber 532 kindesunterhalt gepändet bekomm ich 57.30 euro wenn ich jetzt wohnung brauch die 600euro kalt kostet kann ich da wohngeld beantragen also was muss ich erfüllen das ich das bekomm bzw. Was kann ich noch beantragen???denn 600 kalt plus strom Wasser usw. Bleiben mir max. 200 euro uum leben.
2 Antworten
1.800,- netto - 532,- Kindesunterhalt - 57,30 Pfändung = 1.205,70 -600,- Miete kalt = 605,70.
Nun willst Du erklären, dass Deine Wohnung Nebenkosten von 405,- Euro hat?
Natürlich kannst Du Wohngeld beantragen. Könnte auch klappen.
Praktischer wäre aber, wenn Du eine preiswertere Wohnung suchst.
Wohngeld wird auf der Basis deines Bruttolohns berechnet, dieser wird um die Werbungskosten und den pauschalen Abzug bereinigt und zu deiner Bruttokaltmiete, max. aber dem Miethöchstbetrag ins Verhältnis gesetzt. Bei deinem Brutto würdest du kein Wohngeld kriegen.
Aber, du kannst bei der Berechnung des Einkommens gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen in nachgewiesener Höhe bis max. titulieren Betrag absetzen. Wenn du sie nachweislich - per Kontoauszug - zahlst. Es könnte daher sein, dass dir dadurch doch ein minimaler Leistungsanspruch entsteht.
Deine sonstigen Zahlungsverpflichtungen interessieren die Wohngeldbehörde nicht.