Wohngeld: nach 9 Monaten Bearbeitungszeit neue Anforderung von Kontoauszügen?
Hallo,
nachdem ich im Mai 2015 einen Antrag auf Wohngeld stellte, und für einen Zeitraum von 3 Monaten Kontoauszüge angefordert wurden, haben wir nach 5 direkt beantworteten Briefen zu diesen Auszügen nach 9 Monaten Bearbeitungszeit eine neue (!) Anforderung von Kontoauszügen aus dem Zeitraum von
01.11.14-28.02.15 bis (den März April Mai hatte er schon) 01.06.2015-31-10.2015.
Ich habe gelesen, dass das Wohngeld Amt bis zu 6 Monate rückwirkend nachfordern kann (also Mai minus 6 Monate) Darf es auch die Kontoauszüge nach dem Antrag anfordern?
Wir werden in der Hinsicht offensichtlich schikaniert. Nicht nur das uns fantasiefixkostenvon unserem monatlichen "freien" Einkommen abgerechnet werden (Wertverlust eines Neuwagens auf ein 10 Jahre altes Auto z.B.) nur um zu begründen, dass unser "freies" Geld nicht über die Grundversorgung kommt und somit unser Anspruch nicht plausibel ist.
Darf man es so offensichtlich hinauszögern?
9 Monate nun her und jetzt geht der ganze Mist von vorn los? und diesmal keine 3 Monate sondern 8 Monate Kontoauszugszeitraum?
Beim Anwalt war ich schon - er meint, ohne Bescheid kann er nichts machen (wirds deswegen hinausgezögert?) Dienstaufsichtsbeschwerde auch schon raus - nichts gebracht.
Ich fühle mich machtlos, ich kann kaum noch schlafen, muss an diese Ungerechtigkeit die ganze Zeit denken, zitter Innerlich. Kann doch nicht sein dass man gegen diese Beamtenwillkür nichts tun kann?
3 Antworten
was der genaue Grund ist, weiß ich nicht. Ich kann mir schon denken, daß die, bevor sie Geld zahlen, lieber noch einmal gucken, was man noch alles prüfen kann. Dann schick denen einfach schnell die Kontoauszüge. Das ist einfach das sinnvollste. Alles andere zieht lange Wege mit sich.
Mit "einfach schnell" meine ich. Dann druck sie halt aus und ab mit der Post. Bzw. so etwas kann man eigentlich auch per Fax oder E-Mail verschicken.
Das Gesetzt sagt jetzt nicht, wie lang die Bearbeitung zu dauern hat, sondern spricht nur von "angemessener Frist". Aber üblich sind da in der Regel malximal 6 Wochen. Also wenn ihr alles, was die noch fordern, umgehend schickt und ihr auch wirklich Anspruch habt, ist eine Beschwerde angebracht, wenn z.B. nach 2 Monaten noch kein Bescheid eingegangen ist.
tja.. und wenn man alle 2 Monate neues fordert kann es nach der Logik ja noch jahrelang so weiter gehen :(
ich denke, die werden zwar immer wieder den Nachweis fordern, aber die können das nicht beliebig hinauszögern. Evlt. geht ihr einfach mal selber zum Amt und klärt das vor Ort. Aber so, wie ich es verstehe, bearbeiten die Euren Antrag ja jetzt gerade, wollen noch einmal die aktuellen Nachweise über einen längeren Zeitrahmen sehen und wenn da alles paßt, sollte es reine Formsache sein. Kennt ihr vielleicht noch andere, die Wohngeldanspruch haben? Tauscht euch auch mal mit denen aus. Haben die ähnliche Erfahrungen gemacht?
Was mich noch interessieren würde - nicht weil ich etwas zu "verstecken habe"- sondern weil ich nach dem ganzen hin und her Stress möchte, dass auch alles rechtens zu geht : Normalerweise steht überall; es zählt das, was zum Zeit des Antrags für eine Situation war.. und er fordert Auszüge, welche 4 Monate NACH Antragsstellung erst entstanden sind.
du willst das Wohngeld ja nicht nur für den Monat, in dem du es beantragt hast, sondern auch für die Monate danach. Wohngeld steht dir aber nur zu, wenn du eine günstige Wohnung nicht selber leisten kannst und aber auch keine anderen Sozialleistungen wie z.B. Harz IV empfängst. Das wollen die halt überprüfen.
Ja, also ich war ja wegen dieser Sache schon 2x beim Anwalt... es gibt in meiner Stadt 2 Wohngeldbearbeiter. Der Anwalt hat nur mit "meinem" Stress. Jetzt am Mittwoch als ich da war, meinte er, der Herr schikaniert, je nach Richter kriegt er allerdings auch recht und das es nur Frauen sind, die weinend wegen dem Thema bei ihm in der Kanzlei aufschlagen... also der Sachbearbeiter ist bekannt, als ich mal in nem Forum etwas fragte, hat eine Wohngeldsachbearbeiterin mein Profil gecheckt und meinte.. "Du kommst aus XXX?? Kein Widerspruch, geh sofort zum Anwalt" also er scheint in dem Milleu bekannt zu sein, nicht nur ortsnah...
ich warte jetzt mal kurz mit dem antworten sonst wirds ne doppel-unterhaltung und bissl verwirrt :D
ja in so foren hört man immer viel. Aber du siehst ja, daß dieser Bearbeiter auch ab und zu vor Gericht recht bekommt. Ich denke, dein Bearbeiter wird sich sehr gut auskennen und durchaus wissen, wie er das hinauszögern kann, ob es nun angebracht ist oder nicht.
Wichtig ist, daß du einfach genau so beharrlich bist, wie dein Bearbeiter. Evtl. kann dein Anwalt ein Schreiben aufsetzen, daß du mit den Kontoauszügen schickst. Da soll er noch einmal deutlich machen, daß du seit Antragstellung immer zeitnahe die geforderten Unterlagen beigebracht hast und er entweder jetzt klar benennen soll, was ihm noch fehlt oder aufgrund der vollständigkeit der Unterlagen dies nun bearbeiten soll und innerhalb von einer Frist (da wird der Anwalt wissen, was angemessen ist) euch einen Bescheid zukommen lassen soll.
So zu der Antwort noch davor:
Es war ein Folgeantrag, beim ersten Antrag (der nach nen paar Widersprüchen letzendlich bewilligt wurde) hatte ich auch schon solche Probleme, aber nicht in so einem großen Ausmaß.
Für einen fristgerechten Folgeantrag rechnet man mit max. 3 Monaten, da wären die Kontoauszüge quasi noch gar nicht existent. Ich denke, er zögert es hinaus, und wird nun nach dem Einreichen der Kontoauszüge das selbe machen wie schon vorher. Und danach wird er vielleicht noch die Kontoauszüge aus 2016 wollen - wer weiss?
Er pickt Überweisungen aus, die wir dann nachweisen müssen.
Wenn wir mal einen Monat nur 150 euro fürs Essen statt 200 (beliebiges Zahlenbeispiel) ausgegeben haben, muss ich mir aus den Fingern saugen, warum wir in dem Monat (wenn ich pech habe piekt er sich zb. Dezember 2014 aus - wer weiss warum er vor einem Jahr nur für 150 euro eingekauft hat?) "nicht so viel Hunger hatten" Original steht dann im Brief: Weisen Sie nach aus welchen Quellen Sie Lebensmittel gekauft haben.
Wirklich das war schon in den vergangenen Briefen so... es ist offensichtlich, dass es was persönliches ist.
Ich bilde mir ein, daß das für die Bemessung des Wohngeldes eigentlich keine Rolle spielt. Aber ich gebe zu, wenn ihr sonst immer mit 150 Euro auskommt und auf einmal 200 Euro ausgebt, würde ich mich das auch Fragen. Aber da wüßte ich schon, wie ich das Begründen könnte. Dann mußtet ihr halt in diesem Monat etwas nachkaufen, was mehrere Monate reicht. Vielleicht ein Sack Kartoffeln oder so etwas. Wenn er im Nachhinein einen Nachweis verlangt, woher ihr eure Waren bezieht, ist das allerdings eindeutig Schikane. Er kann ja nicht erwarten, daß ihr beim Kauf die Kassenzettel alle aufhebt und diese auch nach ein paar Tagen noch lesbar sind. Also, in dem Moment, wo er etwas unmögliches von euch fordert, hat der Anwalt etwas, womit er argumentieren kann. Ich denke, da wird auch jedes Gericht euch recht geben.
Er hat zb alle ausgaben für edeka, rewe usw aufgelistet.. in einer tabelle... das ging monatlich von 200 bis 400.. und dann stand da... Dadurch, dass man bei Edeka und Rewe im Sortiment auch andere Dinge als Lebensmittel findet, sollen wir nachweisen, woraus wir lebensmittel finanziert haben ......
ja, wie schon gesagt, alles hinschicken, was der Bearbeiter haben will und zugleich ein Schreiben vom Anwalt, daß ihr seit Antragstellung alle Forderungen zeitnah erfüllt habt und er jetzt einen Bescheid erlassen soll. Diese Fristsetzung ist wichtig, damit ihr im nächsten Schritt, wenn es nicht besser wird, etwas vor dem Sozialgericht vorbringen könnt.
mein anwalt meinte er kann nichts machen bis er den bescheid hat..
rechtlich kann er nichts machen. Aber durchsetzen, daß er tätig wird, sollte er schon können. Hm sonst hätte ich so meine Zweifel an der Kompetenz des Anwalts.
Ich mache gerade ne timeline aller begebenheiten um es direkt auf einen Blick ersichtlich zu machen und geh nächste Woche nochmal zur Vorgesetzten... ich werde ihm natürlich alles was er nochmal will geben, dafür habe ich noch Zeit bis März.. es geht einfach nicht in meinen Schädel ob das nach fast einem Jahr noch zumutbar ist.
das Ding is ja, er bewilligt Anträge nur für 6 Monate (mein erstantrag waren nur 6 monate) dh wenn der Bescheid ma endlich raus ist, wirds wahrscheinlich eh nur bis November 2015 gehen ... wenns nicht so traurig wäre, würd ich ja lachen
Wie kommst du darauf, dass es Willkür ist? Möglicherweise ist eure Einnahmesituation einfach so unübersichtlich. Und Fakt ist, Wohngeld soll nicht missbräuchlich gewährt werden.
Ihr habt doch wohl nichts zu verbergen, also wo ist das Problem? Tragt die Kontoauszüge auch noch hin und dann gibt es vielleicht irgendwann einen anfechtbaren Bescheid. Falls du die Frist nicht einhältst, wird also Nächstes ohnehin eine Versagung der Leistungen ins Haus flattern.
Nein wir haben nichts zu verbergen. Das Problem ist aber, dass in unsere Ausgaben Fixkosten interpretiert werden... z.B. Tierarztkosten, oder Hobbykosten... oder oder oder..anstatt es als anfallende Ausgaben zu werten, die halt anfallen, weil man das Geld dafür zur Verfügung hatte.
Für mich ist es eine Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen, mit dem Unterschied, dass er definitiv was finden wird.
Ja ich fühle mich wie ein Verbrecher... ich habe schlechtes Gewissen, dass ich nur Lebensmittel eingekauft habe, wenns halt nötig war, und nicht darauf berechnet "was wohl das Wohngeldamt sagt, wenn es sieht, ich habe in einem monat nur alle 2 Wochen eingekauft"...
Oder schlechtes Gewissen, dass ich beim Tierarzt war, als der Hund einen Schlaganfall hatte ... damit das Wohngeldamt blos nicht denkt, ich würde monatlich 160 Euro fürn Tierarzt brauchen...
usw.
Er fragt.
Ich antworte.
Und es fühlt sich unangenehm und wie Ausreden an, auch wenn es nicht so ist. Auf jede Frage, habe ich eine plausible Antwort, in der Summe sieht es aus wie ein konstruiertes angepasstes Gebilde.
Aber das Leben ist nicht planbar. Das Leben passiert, und ich werde hier nicht sitzen und monatlich ausrechnen, oh mist, lass uns einkaufen, es fehlen noch 50 Euro zum benötigten Grundversorgungsdurchschnitt..
Hallo Estrelle, wir führen im Moment auch einen Kampf mit der Wohngeldstelle. Bei meiner Tochter hat es 10 Monate gedauert, eh sie eine Antwort bekommen hat. In dieser Zeit wurde sie auch noch arbeitslos, 423,50 Euro im Monat. Kein Geld mehr für die Miete. Da kann man als Mutter ja nicht einfach zusehen. Zum Jobcenter konnte sie nicht gehen, da ja der Antrag auf Wohngeld lief und noch nicht beantwortet war. Ich habe ihr auf Grund dieses sozialen Härtefalles ein zivilrechtlich ordnungsgemäß formuliertes Darlehen gewährt, damit sie erst mal nicht ihre Wohnung verliert. Ab da bekommt sie nun kein Wohngeld mehr. Dieses Darlehen wird als immerwiederkehrendes positives Einkomme gewertet, was natürlich nicht stimmt, Wir sind in Widerspruch gegangen. Es ist einfach schlimm. Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Kampf mit den Ämtern.
"Einfach schnell" ist gut, für 3 Monate Kontoauszüge bearbeiten hat er 9 Monate gebraucht..