Wohngeld: Heizkosten berechnen?

3 Antworten

wenns Nachtspeicheröfen sind, müssten die eigendlich einen eigenenen Zähler besitzen. in manchen Fällen läuft dann auch der elektrische duchlauferhitzer über den Nachtstromzähler. das geht allerdings nur, wenn dieser ein Zweitarif gerät ist. oft ist der Nachtstromzähler aber nur ein Eintarif gerät, das mit einem Schütz den Strom eben tagsüber unterbricht.

fürs warm wasser gibts pauschalen vom Amt, da wird dann eben veranschlagt, wie oft und lange du ungefär duschst etc. beim heizen wie gesagt, da hast du in der regel einen eigenen zähler für und kannst dem entsprechend den Heizstrom beim amt angeben...

lg, Anna

Rivside 
Beitragsersteller
 09.06.2018, 19:47

Danke für die Antwort. Das stimmt, wir haben zwei Zähler (ein Gerät) und zwar HT für Tagstrom und NT für Nachtstrom. Da neben ist ein Tarifschalter montiert der durch Stadtwerke fernbedient ist. Die Öfen laden sich Nachts und wenn die Nachttarif zu ende ist unterbrechen sie und fangen an zu Heizen. Da gibts aber leider keine getrennte Zähler für. Dementsprechend auch alle andere Geräte können Nachts eingeschaltet werden und laufen über den gleichen Tarifzähler (NT) deswegen es ist auch schwer zu sagen wie viel Strom verbraucht wird nür für die Heizung. Ich glaube ich hab schon paar Infos bekommen die mir weiter helfen können. Ich mache mich dann schlau und versuche auch die Pauschale zu berechnen.

Peppie85  10.06.2018, 00:06
@Rivside

die situation ist natürlich etwas doof.

versuch irgendwie an einen bedarfsenergieausweis fürs gebäude zu kommen. dann kannst du dich darauf berufen was den heizenergieverbrauch betrifft.

lg, Anna

TreudoofeTomate  11.06.2018, 16:33
@Rivside

Heizungs- und Warmwasserkosten sind nicht wohngeldfähig. Du kannst dir diesen Aufwand also sparen. Kreuz einfach an, dass diese Kosten nicht in der Miete enthalten sind.

Nachzulesen in § 9 Abs. 2 WoGG.

Du kreuzt einfach an, dass in deiner Miete weder Warmwasserkosten noch Heizkosten enthalten sind. Warum ist das so einfach? Weil beide Kosten nicht wohngeldfähig sind. Im Antrag wird nur danach gefragt, um diese bei Vorauszahlungsbeträgen aus der Miete herausrechnen zu können.

Oder sind sie enthalten und werden nur nicht abgerechnet?

Theoretisch könntest du die Heizkosten über die Effizenzklasse des Gebäudes Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr berechnen. Gib einfach 200€ an, das Amt wird den Betrag schon nach eigenem Ermessen kürzen.

TreudoofeTomate  11.06.2018, 16:35

Nein, wird das Amt nicht. Da gibt es kein Ermessen.

Rivside 
Beitragsersteller
 09.06.2018, 18:31

Super danke dir!