Trink /Abwasser abmelden, welchen Stand angeben, kalt oder warm?
Guten Tag! Ich hätte eine eventuell blöde Frage.. ich möchte mich bei den Stadtwerken abmelden & muss mich vom Trink/Abwasser befreien. Muss ich den Kalt- oder Warmwasserstand abgeben?
Eher der Kaltwasserstand oder? Da der vom Warmwasser in den Heizkosten enthalten ist, stimmt das? Und mehr als Strom und Wasser muss man als Mieter nicht abmelden oder?
Dankeschön schonmal! :)
7 Antworten
Wenn du einen separaten Zähler für Warmwasser hast musst du das natürlich auch mit angeben. Abmelden müsstest du beim Umzug alles, was an deine Adresse gebunden ist (z. B. auch Internetanschluss).
Das stimmt nur bedingt. In Mietwohnungen ohne eigenen Gesamtzähler ergibt sich die Wassermenge aus der Summe des verbrauchten Kalt- und Warmwassers.
Irrtum PoisonArrow, für die Aufbereitung von Warmwasser wird logischerweise Kaltwasser benötigt. Folglich zählt der Verbrauch laut WW-Zähler zum Verbrauch von Kaltwasser.
Vielen Dank!
Bekommst du für das Wasser von den Stadtwerken Verbrauchsrechnungen oder geht das über den Vermieter? Ich habe mal in einer Wohnung gelebt, wo der Wasserverbrauch direkt mit den Stadtwerken abgerechnet worden ist. Da musste ich beim Auszug den Zählerendstand selbst ablesen und mitteilen. Und bitte beide Uhren. Das warme Wasser ist ja auch Wasser, das verbraucht wird.
Die Rechnungen kamen von den Stadtwerken bisher. Ja das hört sich ähnlich wie mein Fall an! Meine Vermieterin hat die Wohnung privat vermietet und Sie sagte, ich müsse mich auch selbstständig abmelden.
Dankeschön für deine Antwort! :)
Frisch- und Abwasser ist normalerweise in den Betriebskosten die man an den Vermieter zahlt enthalten.
Gut manchmal muß man auch einen separaten Vertrag, z. B. bei den Stadtwerken, abschließen.
Warum abmelden? Endet dein Mietvertrag?
Wenn dann müßtest Du beide Zählerstände angeben. Also den von Kalt- und Warmwasser. Denn beide Verbräuche zusammen ergeben den Gesamtverbrauch von Kaltwasser.
Ich ziehe aus. :) Mir wurde vom privaten Mieter mitgeteilt, dass ich mich selbstständig bei den Stadtwerken abmelden muss.
Dankeschön!
Damit meint er allenfalls den Strom, falls der von den Stadtwerken kommt. In der Regel haben alle Wohnungen eines MFH einen eigenen Stromzähler vom Netzbetreiber. Dagegen gibt es meist nur einen Wasserzähler am Eintritt der öffentlichen Wasserleitung in das Gebäude. Würdest Du also die Wasserversorgung abmelden, hätten auch die anderen Bewohner des Hauses plötzlich kein Wasser mehr.
Kommt darauf an - wenn Du in einer Mietwohnung wohnst, dann hat diese entweder einen zentralen Kaltwasserzähler oder unter jedem Wasserhahn befinden sich Kalt- und Wamwasserzähler. Im ersteren Fall nimmst Du diesen Zählerstand, in letzterem Fall musst Du jeden Zähler einzeln aufführen, sowohl Kalt- als auch Warmwasseruhr mit Zählernummer.
Wenn Dir das Haus gehört, dann gibt es im Keller einen zentralen Wasserzähler. Dann gilt dessen Zählerstand.
Genau das habe ich gebraucht, danke sehr!
Das wäre u. U. nur relevant, wenn du ein Haus gemietet hast.
Als Mieter einer Wohnung wirst du über deine Vermieterin versorgt und bezahlst ihr deinen Wasserverbrauch (Frischwasser) und die Entsorgung des Abwassers (Schmutzwasser).
Was verstehst du unter "Befreien"? Es gibt für Frisch und Schmutzwasser einen Anschlusszwang. Du musst natürlich den Verbrauch nicht zahlen, wenn keiner anfällt. Die Grundgebühr musst du trotzdem zahlen.
Aber nicht bei den Wasserwerken. Die interessiert der WW-Zähler nicht die Bohne, das ist nur ein Zwischenzähler für die Umlegung des Energie-Aufwandes.