Wird ein zu erwartendes Erbe von 10 000 Euro auf Wohngeld angerechnet?
Also ich habe einen Antrag zur Weitergewährung von Wohngeld gestellt und angegeben, daß ich in den nächsten Monaten ungefähr ein Erbe von 10 000 Euro bekomme . Ich könnte jetzt im voraus sogar auch eine Abschlagszahlung erhalten . Ich kriege 500 Euro Rente und verkaufe Bücher für ca 300 Euro im Monat. Wie wird das berechnet bzw- vom Amt behandelt ?
6 Antworten
Es steht - wieder mal - ziemlich viel Unsinniges in den Beiträgen zu deiner Frage.
Vermögen als solches ist unterhalb einer Höchstgrenze von ca. 60.000 € kein Hinderungsgrund für Wohngeld.
Einnahmen aus dem Vermögen gelten aber als Einkommen.
Hier kannst du Näheres lesen:
http://wohngeldantrag.de/geld/vermogen.htm
Nicht als Einkommen. Allerdings werden die aus dem Erbe erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen (also z. B. die Zinsen) wohngeldrechtlich als Einkommen berücksichtigt, soweit sie 100 Euro jährlich überschreiten.
Als Vermögen würde es nur zur Ablehnung des Wohngeldes führen, wenn du durch das Erbe den Vermögensfreibetrag von 60.000 Euro überschreiten würdest.
Du kannst von 10t € gut leben und die Miete + NBK selbst aufbringen. Das Wohngeld wird dir daher nicht mehr gewährt werden.
man ist nicht mehr arm - man kann über Gelder verfügen und ist raus
Natürlich wird das angerechnet. Warum sollte der Staat dich weiter finanzieren, wenn du selbst genügend Geld hast.