Wird ein zu erwartendes Erbe von 10 000 Euro auf Wohngeld angerechnet?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es steht - wieder mal - ziemlich viel Unsinniges in den Beiträgen zu deiner Frage.
Vermögen als solches ist unterhalb einer Höchstgrenze von ca. 60.000 € kein Hinderungsgrund für Wohngeld.
Einnahmen aus dem Vermögen gelten aber als Einkommen.
Hier kannst du Näheres lesen:

http://wohngeldantrag.de/geld/vermogen.htm


Nicht als Einkommen. Allerdings werden die aus dem Erbe erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen (also z. B. die Zinsen) wohngeldrechtlich als Einkommen berücksichtigt, soweit sie 100 Euro jährlich überschreiten.

Als Vermögen würde es nur zur Ablehnung des Wohngeldes führen, wenn du durch das Erbe den Vermögensfreibetrag von 60.000 Euro überschreiten würdest.

Du kannst von 10t € gut leben und die Miete + NBK selbst aufbringen. Das Wohngeld wird dir daher nicht mehr gewährt werden.

man ist nicht mehr arm - man kann über Gelder verfügen und ist raus

Natürlich wird das angerechnet. Warum sollte der Staat dich weiter finanzieren, wenn du selbst genügend Geld hast.