Elterngeldhöhe und gleichzeitig Wohngeld und Kinderzuschlag?

3 Antworten

Nein, das stimmt nicht. Wohngeld und Kinderzuschlag werden nicht auf das Elterngeld angerechnet. 

Gemäß § 3 Abs. 5 b BEEG werden nur Ersatzleistungen angerechnet, bei deren eigener Berechnung das Elterngeld nicht berücksichtigt wird. 

Da aber sowohl beim Wohngeld als auch beim Kinderzuschlag das Elterngeld bereits als Einkommen angerechnet werden (und du daher von beiden weniger bekommen wirst), dürfen die beiden nicht auch noch auf das Elterngeld angerechnet werden. 

Sonst würde eine Doppelanrechnung stattfinden. 

Kleinertiger8 
Beitragsersteller
 03.11.2017, 12:42

Dankeschön für die schnelle Antwort !

Ruf die Hotline des Bundesministeriums an, die sind super nett und kompetent!
tel:030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag 09:00 bis 18:00)

Kleinertiger8 
Beitragsersteller
 03.11.2017, 13:25

Danke dir, mach ich gleich am Montag!

Hey Kleinertiger8

Kennst du die Site? Bei spezifischen Fragen steht dir eine Beratung zur Verfügung. 

https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

Dojii  03.11.2017, 10:36

90 Euro ist mal ne Ansage für ne Beratung, die man bei jeder Elterngeldstelle kostenlos bekommt. 

LouPing  03.11.2017, 10:45
@Dojii

Hey Doji

Die FS fragte nach Infos aus dem www. 

Das lesen kostet nichts-die Entscheidung sich kostenlos vor Ort beraten zu lassen trifft alleine sie. 

Dojii  03.11.2017, 10:52
@LouPing

Leider sagt die Seite absolut nichts zu ihrer Frage. ;)

LouPing  03.11.2017, 10:55
@Dojii

Und darum das: 

Bei spezifischen Fragen steht dir eine Beratung zur Verfügung. 

Ginge es nicht vor Ort würde ich das Geld investieren. 

Lumidee1987  03.11.2017, 13:19

Da kann man besser die Hotline des Bundesministeriums anrufen und sich alles kostenlos von Experten erklären lassen!