Elterngeldhöhe und gleichzeitig Wohngeld und Kinderzuschlag?
Ich beziehe zur Zeit Kinderzuschlag und Wohngeld. Mein Kind wurde im September 2017 geboren. Vorher war ich berufstätig. Meine Bearbeiterin vom Elterngeld sagte mir, dass ich wahrscheinlich nur 300,00 Euro bekäme, da ich sogenannte Ersatzleistungen beziehe ( Wohngeld und Kinderzuschlag). Das war mir neu. Ich finde nichts im Netz . Einen Bescheid habe ich noch nicht. Mein Anspruch auf Elterngeld wäre aber deutlich höher, laut meines Gehaltes. Hat die Bearbeiterin Recht ?
3 Antworten
Nein, das stimmt nicht. Wohngeld und Kinderzuschlag werden nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Gemäß § 3 Abs. 5 b BEEG werden nur Ersatzleistungen angerechnet, bei deren eigener Berechnung das Elterngeld nicht berücksichtigt wird.
Da aber sowohl beim Wohngeld als auch beim Kinderzuschlag das Elterngeld bereits als Einkommen angerechnet werden (und du daher von beiden weniger bekommen wirst), dürfen die beiden nicht auch noch auf das Elterngeld angerechnet werden.
Sonst würde eine Doppelanrechnung stattfinden.
Dankeschön für die schnelle Antwort !
Ruf die Hotline des Bundesministeriums an, die sind super nett und kompetent!
tel:030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag 09:00 bis 18:00)
Danke dir, mach ich gleich am Montag!
Hey Kleinertiger8
Kennst du die Site? Bei spezifischen Fragen steht dir eine Beratung zur Verfügung.
Da kann man besser die Hotline des Bundesministeriums anrufen und sich alles kostenlos von Experten erklären lassen!
90 Euro ist mal ne Ansage für ne Beratung, die man bei jeder Elterngeldstelle kostenlos bekommt.